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Firmen und Gleichstellungsgesetz - Lohncheck.ch

• Am 1.7.2020 tritt die neue Anpassung am Gleichstellungsgesetz GlG in Kraft
• Firmen mit Mehr als 100 Mitarbeiter müssen eine Lohnanalyse machen
•Vorbereiten können Sie sich bereits heute z.B. mit Lohncheck Pro
• Die Analyse gibt an, in welchem Ausmass sich Lohnunterschiede in einem Unternehmen nur durch das Geschlecht erklären lassen
• Das Ergebnis muss von einem Revisor mittels formaler Prüfung beglaubigen
• Das Resultat muss den Mitarbeitern und Aktionären im Geschäftsbericht kommuniziert werden

Lohnanalyse

Durch eine Änderung am Gleichstellungsgesetz GlG, respektive eine Ergänzung am Artikel 13 GlG sind Firmen mit über 100 Arbeitnehmern in der Schweiz ab dem 1.7.2020 zu einer Lohnanalyse verpflichtet. Diese Lohnanalyse soll eine potentielle Diskriminierung ermitteln, also einen Lohnunterschied der ausschliesslich durch das Geschlecht erklärt werden kann. Die Firmen haben ein Jahr, folglich bis spätestens Ende Juni 2021, zeit diese Analyse durchzuführen.


Formelle Prüfung

Im Anschluss haben die Firmen ein weiteres Jahr zeit, diese Analyse von einem geschulten Revisor prüfen zu lassen. Es kann nicht zwangsläufig der Reviso, der für die Firmen die Revison durchführt, herangezogen werden! Dieser führt eine formelle Prüfung durch, bei welcher er 5 zentrale Punkte auf deren Korrektheit überprüft:

  1. Die Lohngleichheitsanalyse wurde im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt.
  2. Es liegt ein Nachweis vor, wonach die Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt wurde.
  3. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden vollständig erfasst.
  4. Alle Lohnbestandteile wurden vollständig erfasst.
  5. Die erforderlichen Daten, einschliesslich persönlicher und arbeitsplatzbezogener Merkmale, wurden vollständig erfasst.



Kommunikation

Wurden alle 5 Punkte rechtmässig umgesetzt, wird dem Unternehmen dies vom Revisor mittels einem Bericht bestätigt. Das Ergebnis muss innert einem weiteren Jahr (bis Ende Juni 2023) den Mitarbeitenden schriftlich mitgeteilt werden. Börsenkotierte Aktiengesellschaften müssen die Lohngleichheitsanalyse im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichen.


Worauf bei der Analyse zu achten ist

Die Lohngleichheitsanalyse muss nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt werden. Der Bund stellt dafür das kostenlose Standard-Analyse-Tool (Logib) zur Verfügung, welches diesen Vorgaben entspricht. Logib ist darauf ausgelegt die potentielle Diskriminierung zu ermitteln, bietet jedoch wenig Hand, bei der operativen Umsetzung. Ermittelt beispielsweise Logib einen geschlechtsbezogenen Lohnunterschied von 10 %, können keine Rückschlüsse getätigt werden, welche Personen von dieser "Diskriminierung" betroffen sind oder welche Mitarbeiter besser entlöhnt werden sollten um diesen Missstand zu korrigieren. Weiter werden mit Logib nur innerbetribliche Faktoren für den Vergleich beigezogen. Wobei der Arbeitsort nicht als erklärender Faktor gesehen wird: Wenn Ihre Firma in Zürich mehrheitlich Männer beschäftigt und im Tessin Frauen, dann könnte die Logib-Analyse eine Diskrimininierung ermitteln, obwohl sie an beiden Standorten Marktgerecht (und für den jeweiligen Arbeitsort fair), entlöhnen.

Weiter ignoriert Logib ausser-betriebliche Faktoren: Wie das rare Spezialisten (in einem trockenen Markt) überdurchschnittlich bezahlt werden müssen oder das Löhne performance Basiert bezahlt werden.


Fazit

Logib ist zwar kostenlos, bietet jedoch nur eine Momentaufnahme und bietet eine höchst spezifische (dadurch aber auch limitierte) Analyse. Es ist einzig darauf aufgelegt, mögliche Diskriminierungen bezogen auf das Geschlecht zu ermitteln. Die Realität in einer Firma ist jedoch wesentlich komplexer. Diverse Faktoren sind zu berücksichtigen und oft bringen branchenspezifische Anomalien zusätzliche Komplexität! Werden mit Logib 10% Diskriminierung ermittelt, wird keine Gerechtigkeit geschaffen indem dem benachteiligen Geschlecht (z.B. allen Frauen) 10% mehr Lohn bezahlt wird. Vielmehr würden durch ein solches Vorgehen neue Ungerechtigkeiten in Bezug auf die weiteren relevanten Parameter (Alter, Berufserfahrung, Funktion, Führungsspanne) geschaffen oder gar verstärkt. Gerade für die Kommunikation gegenüber der Geschäftsleitung oder den Mitarbeitern und Aktionären birgt diese Gegebenheit für die HR Abteilung Konfliktpotential: So muss kommuniziert werden, dass gemäss der Analyse eine Ungerechtigkeit besteht und gleichzeitig eingeräumt werden, dass keine Lösung für das Problem besteht!

Mit Lohncheck Pro ist es uns gelungen, diesen zahlreichen Realitäten gerecht zu werden! Unsere Analyse berücksichtigt bis zu 15 Parameter (kann aber auch mit wenigen Parametern durchgeführt werden). Wir ermöglichen den Anwendern Rückschlüsse:

  • Welche Mitarbeiter sind über- / unterdurchschnittlich bezahlt
  • Wird ein Geschlecht bevorzugt
  • Gibt es Abteilungen welche Auffälligkeiten bei der Entlohnung ausweisen (sind bestimmte Abteilungsleiter inkonsequent)
  • Wird die Lohnstrategie umgesetzt (bei Grossfirmen: werden Grades / Lohnstufen sinngemäss genutzt)
  • Wie müssen neue Mitarbeiter (in Funktionen bei welchen kein Vergleichswert besteht) eingegliedert werden

Damit ermöglichen wir Ihnen, das Gesetz als Chance zu nutzen! Profilieren Sie sich nachhaltig als fairen und zuverlässigen Arbeitgeber. Fair, ist dabei nicht mit hohen Löhnen gleichzusetzen, sondern mit einer einheitlichen Gehaltsstruktur, welche nicht diejenigen bevorzugt, die geschickt verhandeln, sondern diejenigen die Ihrem Unternehmen den grössten Wert generieren!

Nutzen Sie jetzt das Profi-Tool zum Löhne Analysieren:

Lohncheck Pro



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