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Wie viel verdient ein Bundesrat?

Der Lohn brutto beträgt 451’417 Franken (seit Anfang 2019). Wie bei allen Einkommen des Bundespersonals erfolgt auch hier eine Anpassung an die Teuerung, nicht aber an Reallohnerhöhungen.
Bundesräte erhalten eine jährliche Spesenpauschale von 30‘000 Franken. Beim Bundespräsidenten kommen jährlich 12‘000 Franken hinzu.
Die Rente beträgt 50 % des Einkommens der aktuell amtierenden Bundesräte, sie wird also ebenfalls an die Teuerung angepasst.

Ein Bundesrat oder eine Bundesrätin der Schweiz erhalten zwar einen guten Lohn und auch ein angemessenes Ruhegehalt von 50 %, doch sie zahlen natürlich Steuern und sonstige Lebenshaltungskosten wie etwa die Miete – genau wie alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Nach dem Ende ihrer Dienstzeit haben sie keine Anrechte mehr, die mit dem Amt verbunden waren, also weder auf das Sekretariat noch auf Büroräumlichkeiten oder ein Dienstfahrzeug. In anderen Ländern ist das großzügiger geregelt, dort behalten ehemalige Spitzenpolitiker solche Privilegien auf Kosten der SteuerzahlerInnen – ja nach ihrer vorherigen Position sogar im selben Umfang wie während ihrer aktiven Dienstzeit.

Wie hoch sind Lohn und Rente von Bundesräten?

  • Der Lohn brutto beträgt 451’417 Franken (seit Anfang 2019). Wie bei allen Einkommen des Bundespersonals erfolgt auch hier eine Anpassung an die Teuerung, nicht aber an Reallohnerhöhungen.
  • Bundesräte erhalten eine jährliche Spesenpauschale von 30‘000 Franken. Beim Bundespräsidenten kommen jährlich 12‘000 Franken hinzu.
  • Die Rente beträgt 50 % des Einkommens der aktuell amtierenden Bundesräte, sie wird also ebenfalls an die Teuerung angepasst. Bei einem Rücktritt bleibt die Rente für die nächsten vier Jahre erhalten, bei einem vorzeitigen Rücktritt wegen gesundheitlicher Gründen kann sie vorzeitig in voller Höhe gewährt werden. Hierüber muss aber die von den eidgenössischen Räten gebildete Finanzdelegation entscheiden.
  • Sollte ein ehemaliger Bundesrat ein Ersatzeinkommen erzielen, das gemeinsam mit seinem Ruhegehalt das Einkommen von amtierenden Bundesräten übersteigt, wird sein Ruhegehalt um diesen Mehrbetrag gekürzt.

Die gesetzliche Grundlage für die Besoldung von Bundesräten ist das Bundesgesetz von 1989, das die Besoldung plus Ruhestandsgehälter (berufliche Vorsorge) von Magistratspersonen regelt.

Erhalten Bundesräte Lohnnebenleistungen?

Lohnnebenleistungen wären die Dienstwohnung, das Dienstfahrzeug, Telekommunikationsleistungen und Leistungen für die Sicherheit. Im Detail:

  • Dienstwohnung: Eine Dienstwohnung erhalten Bundesräte nicht. Sie bezahlen selbst ihre Wohnung, der Bund unterstützt sie bestenfalls bei der Suche danach.
  • Telekommunikation: Sie brauchen für ihre Telekommunikation – Festnetztelefon und -fax, Mobilfunk und Internet – nichts zu bezahlen, die Kosten übernimmt der Bund. Das ist aufgrund der sehr aktiven Kommunikation auch unumgänglich. Allerdings bezahlen sie selbst ihre Fernsehempfangsgebühren.
  • Mobilität: Mitglieder des Bundesrates fahren kostenlos im GA und der SBB 1. Klasse und mit den Seilbahnen Schweiz.
  • Sicherheit: Es gibt ein Sicherheitsdispositiv, über das nicht öffentlich informiert wird. Der Bund sorgt für die durchgehende Sicherheit der Bundesräte während ihrer aktiven Dienstzeit und ein volles Jahr danach. Sollte es nach Ablauf dieses Jahres Sicherheitsbedenken geben, können sie beim BSD (Bundessicherheitsdienst) weitergehenden Schutz beantragen, der nach einer Beurteilung ihrer möglichen Gefährdung und einer Sicherheitsberatung bei entsprechender Notwendigkeit gewährt wird.
  • Dienstfahrzeug: Der Bund unterhält einen Fahrzeugpark mit rund 20 Repräsentationsfahrzeugen, das VBS ist dafür zuständig. Diese Wagen werden durchschnittlich 10 bis 15 Jahre oder maximal 400‘000 Kilometer gefahren. Es sind überwiegend Allrad-Mercedes-Fahrzeuge der Serien 350 oder 450. Bundesräte nutzen für reine Dienstfahrten zu repräsentativen Veranstaltungen diese Repräsentationsfahrzeuge. Außerdem haben sie Anspruch auf einen Dienstwagen bis rund 100‘000 Franken Preislimit für ihre persönliche Nutzung, den sie nach ihrem Ausscheiden dem Bund abkaufen können. Für ihre Privatnutzung gilt die Dienstwagenregelung, sie wird monatlich mit 0,8 % des Neupreises ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Betrag ist steuerpflichtig. Für ihre Fahrten stehen den Bundesräten Fahrer zur Verfügung, die sie auch für Privatfahrten mit ihrem Dienstwagen beschäftigen dürfen, dann aber auf eigene Rechnung (zumindest bei Fahrten ins Ausland).
  • Flugzeuge und Helikopter: Für Dienstflüge stehen Bundesräten und ihrer Begleitung (sogenannte Schweizer Delegation) Flugzeuge und Helikopter des Bundes zur Verfügung.

Wer ist der Schweizer Bundesrat?

Der Bundesrat ist das siebenköpfige Gremium und auch die Bezeichnung eines männlichen Mitglieds dieses Gremiums. Frauen werden Bundesrätinnen genannt, sie stellten teilweise schon die Mehrheit. Seit Januar 2019 sind folgende Personen vertreten:

  • Ueli Maurer SVP – Bundespräsident und Finanzen
  • Simonetta Sommaruga SP – Vizepräsidentin und Verkehr, Umwelt, Energie, Kommunikation
  • Alain Berset SP – Inneres
  • Guy Parmelin SVP – Wirtschaft, Bildung, Forschung
  • Ignazio Cassis FDP – auswärtige Angelegenheiten
  • Viola Amherd CVP – Verteidigung, Bevölkerungsschutz, Sport
  • Karin Keller-Sutter FDP – Justiz und Polizei

Der Bundeskanzler Walter Thurnherr von der CVP unterstützt den Bundesrat.

Aufgaben des Bundesrates

Der Bundesrat regiert die Schweizerische Eidgenossenschaft nach Artikel 174 der Bundesverfassung. Die Behörde wird als Abgrenzung zur Person „Bundesrat“ manchmal auch „Gesamtbundesrat“ genannt. Es ist eine Kollegialbehörde nach Artikel 177 Absatz 1 BV, was sie zum Teil erheblich von anderen Regierungen unterscheidet. Die sieben vertretenen Bundesräte sind gleichberechtigt, die Vereinigte Bundesversammlung wählt sie für vier Jahre. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen dem Schweizer Bundesrat und den Regierungen anderer Länder ist die protokollarische Funktion des Rates, die in anderen Staaten ein Bundespräsident ausübt. Die sieben Mitglieder des Schweizer Bundesrates übernehmen diese Funktion gemeinsam, während die Schweizer Bundesverfassung das Bundespräsidentenamt nicht vorsieht. Der Schweizer Bundesrat hat ganz andere Vorbilder, so das in der Revolutionszeit herrschende französische Direktorium oder die antiken griechischen Archonten. Dieses System – das Direktorialsystem – gibt es heute nur noch in der Schweiz, andere demokratische Staaten bilden ihre Regierungen nach dem Westminster- oder Präsidenten-System. Die Aufgaben der einzelnen Bundesräte definiert die Bundesverfassung. Sie gehören dem Parlament nicht an, pflegen zu ihm aber sehr enge Beziehungen. An den Sitzungen ihrer Fraktionen nehmen sie beratend teil, sie dürfen aber keine Anträge stellen und auch nicht darüber abstimmen. Ihre Aufgaben üben die Schweizer Bundesräte nach dem Departementsprinzip aus. Zu wesentlichen, ressortübergreifenden Fragen müssen sie eine Mehrheit finden, ansonsten leiten sie Departemente der Bundesverwaltung. Ihre praktischen Aufgaben sind die von Ministern anderer Länder, auch die Medien (die Schweizer und erst recht die ausländischen) bezeichnen sie so. Im Jahr 2019 etwa ist Ueli Maurer umgangssprachlich der Schweizer „Finanzminister“, Viola Amherd die „Verteidigungsministerin“ und Guy Parmelin der „Wirtschaftsminister“. Der Bundeskanzler unterstützt den Bundesrat und seine Mitglieder, hat aber keine Richtlinienkompetenz. Der Gesamtbundesrat ist grundsätzlich für alle Regierungsgeschäfte zuständig, weshalb einzelne BundesrätInnen über ihr Departement hinaus bei anderen Entscheidungen erhebliche Mitspracherechte haben. Im Vergleich zu anderen Regierungen ist der Schweizer Gesamtbundesrat sehr klein, die Verantwortung der BundesrätInnen ist sehr hoch. Dafür erhalten sie zwar etwas höhere Bezüge als die Minister anderer Länder, haben aber etwas weniger Privilegien vor allem nach ihrem aktiven Dienst.

Wie erhalten die Bundesräte ihre Departemente?

Nach der Bundesratswahl verteilen die Bundesräte selbst die Departemente, das Parlament hat kein Mitwirkungsrecht. Die Verteilung erfolgt nach dem Anciennitätsprinzip: Zuerst nennt der amtsälteste Bundesrat sein Wunsch-Departement, danach der zweitälteste etc. Neue Mitglieder erhalten verbleibende Departemente. Die Räte können sich auch per Abstimmung über die Verteilung einigen.

Wahl des Bundesrats

Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die einzelnen Bundesräte mit absolutem Mehr. Die Gesamterneuerungswahl findet nach der Neuwahl des Nationalrats in dessen erster Session statt. Den Präsidenten und seinen Vize bestimmt die Vereinigte Bundesversammlung jährlich. Beim vorzeitigen Rücktritt eines Bundesrats wird ein Nachfolger bis zur kommenden Gesamterneuerungswahl gewählt. Passiv wählbar als Bundesrat ist jeder Schweizer Bürger. Das Schweizer Wahlverfahren ist allerdings sehr komplex und enthält auch ungeschriebene Regeln, die es Bewerbern ohne politische Erfahrung und ohne Rückhalt in einer Parlamentsfraktion sehr schwer machen, in das Amt eines Bundesrats zu gelangen. Dieses Verfahren beschreiben näher der Artikel 175 BV und die Artikel 130 bis 134 des Parlamentsgesetzes. Eine Absetzung von Bundesräten während einer Legislaturperiode ist nicht möglich, ein Misstrauensvotum gibt es nicht. Amtierende Bundesräte scheiden entweder freiwillig in der Regel nach Ablauf der Legislaturperiode aus oder werden viel seltener nicht erneut gewählt. Die Wiederwahl ist deutlich üblicher, die Amtsdauer beträgt durchschnittlich zehn Jahre.

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