Arbeit auf Abruf
Die Arbeit auf Abruf hat Vorteile, ist aber auch ein besonderes Arbeitsverhältnis mit verschwimmenden Grenzen. Hier finden Sie alles Wichtige dazu.
Laut Bundesamt für Statistik gibt es mehr als 600’000 Unternehmen in der Schweiz. Nicht wenige davon praktizieren die Arbeit auf Abruf. Dabei gibt es keinen geplanten Einsatz oder feste Arbeitszeiten. Arbeitnehmende sind wortwörtlich auf Abruf bereit.
Bei der echten Arbeit auf Abruf sind Ort oder Dauer des Arbeitseinsatzes nicht planbar oder vom Arbeitgeber bestimmbar. Bei der unechten Arbeit auf Abruf haben Arbeitnehmende das Recht, Einsätze anzunehmen oder abzulehnen.
Typische Branchen, in denen häufig Arbeit auf Abruf stattfindet, sind der Einzelhandel und die Gastronomie. In diesen Branchen stehen grundsätzlich viele Jobs zur Verfügung – ob Vollzeit, Teilzeit oder auf Abruf. Allerdings sind sie traditionell auch sehr volatil, die Fluktuation ist hoch.
Wie funktioniert eine Arbeit auf Abruf?
Grundsätzlich muss sich der Arbeitnehmende tatsächlich auf Abruf bereithalten, meist innerhalb vertraglich geregelter Zeiten. Die Bereitschaftszeit wird vergütet, allerdings zu einem wesentlich niedrigeren Satz als die eigentliche Einsatzzeit. Ein mögliches Modell ist es auch, die Bereitschaftszeit nicht zu vergüten. In diesem Fall wird aber der Lohn für die Arbeitszeit höher angesetzt.
Bei der unechten Arbeit auf Abruf kommt nach jedem Einsatz ein neues Arbeitsverhältnis zustande. Ist von vornherein klar, dass sich die Einsätze häufen, kann dies mit einer vertraglichen Rahmenvereinbarung abgefangen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeit auf Abruf und Teilzeit?
Nicht zuletzt mit der Festlegung von Rahmenbedingungen kommt die Arbeit auf Abruf der Teilzeit verschwimmend nahe. Auch die Abgrenzung von Arbeit auf Abruf und Pikettdienst ist manchmal nicht ganz einfach. Der Pikettdienst grenzt sich üblicherweise durch die Art der Einsätze ab. Er umfasst zum Beispiel die Behebung von Störungen oder Hilfeleistungen im Notfall.