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Arbeitsverhältnisse

Autor: Tobias Egli / am

Arbeitsverhältnisse werden durch den Einzelarbeitsvertrag geregelt. Sie enthalten Angaben zu Tätigkeit, Arbeitszeiten, Lohn und Urlaubsregelungen.

Das Arbeitsverhältnis bezeichnet die soziale und rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es entscheidet über Art und Umfang der Leistung, die Beschäftigte zu erbringen haben, sowie den daraus resultierenden Lohn. Arbeitsverhältnisse können befristet oder unbefristet, in Teil- oder Vollzeit bestehen.

Wie kommen Arbeitsverhältnisse zustande?

Arbeitsverhältnisse kommen durch einen Arbeitsvertrag zustande, der zwischen Arbeitnehmer und beschäftigendem Unternehmen geschlossen wird. Dies ist der Fall, wenn die Parteien sich über die Dauer der Beschäftigung, Entlohnung und Art der Tätigkeit geeinigt haben. Die Sondierung geschieht im Rahmen des Vorstellungsgesprächs.

Welche Arten von Arbeitsverhältnissen gibt es?

Es existieren verschiedene Arbeitsverhältnisse:

  • Dienst
  • freie Arbeit mit Werkvertrag
  • befristetes oder unbefristetes Angestelltenverhältnis
  • Praktikum
  • Leiharbeit/Zeitarbeit

Der Arbeitsvertrag entscheidet über die zu leistenden Arbeitsstunden, Entlohnung, auszuführende Tätigkeiten, den Urlaubsanspruch und die Leistung von Mehrarbeit.

Was ist wichtig beim Vorstellungsgespräch?

Auf das Vorstellungsgespräch sollten Bewerber gut vorbereitet sein. Dies bezieht sich ebenso auf Pünktlichkeit, wie auf einen sorgfältig ausgearbeiteten Lebenslauf. Wesentlich zu früh zum Termin zu erscheinen, gilt als unangebracht. Die Einhaltung des Dresscodes zeugt von Stilsicherheit. Smart Casual kommt nur selten gut an. Schweizer Personalverantwortliche bevorzugen oftmals Bescheidenheit, unterlegt mit persönlichen Anekdoten.

Was gehört in den Lebenslauf?

In den Lebenslauf gehören persönliche Daten und ein Foto. In tabellarischer Form sind die beruflichen Stationen anti-chronologisch aufzuführen. Es ist unüblich, den Lebenslauf mit Datum und Unterschrift zu versehen.

Kann man in der Schweiz grundlos gekündigt werden?

In der Schweiz beinhaltet das Arbeitsrecht die Kündigungsfreiheit. Der Arbeitgeber muss daher keine besonderen Gründe für die Kündigung anführen. Man unterscheidet:

  • ordentliche Kündigung
  • ausserordentliche Kündigung
  • betriebsbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • verhaltensbedingte Kündigung

Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Dauer des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses.

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