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Betriebsstätte

Autor: Tobias Egli / am

Als Betriebsstätte wird eine feste Geschäftseinrichtung bezeichnet. Hier erhalten Sie Fakten zu Betriebsstätten in der Schweiz im Überblick.

Eine Betriebsstätte in der Schweiz ist durch das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer klar definiert. Als Betriebsstätte gilt demnach «eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.»

Was ist eine Betriebsstätte?

Betriebsstätten sind ein signifikanter Teil von Unternehmen. Zu ihnen zählen zum Beispiel Zweigniederlassungen, der Sitz der Geschäftsleitung oder Warenlager. Damit dienen sie als räumlicher Bereich einer unselbstständigen Funktion innerhalb eines kompletten Unternehmens. Ihre Funktion beziehungsweise ihre Daseinsberechtigung zieht die Betriebsstätte aus mehreren Faktoren:

  • steuerliche Abgrenzung
  • örtliche Abgrenzung
  • Abgrenzung bei der Zuweisung von Einkünften und Umsätzen
  • eventueller Standort im Ausland: Ist ein Verkäufer beispielsweise ausschliesslich in Deutschland aktiv, könnte die Betriebsstätte als deutsch eingestuft werden. Dann müssen Arbeitsleistungen nach deutschem Arbeitsrecht vergütet werden und die Versteuerung in Deutschland stattfinden.

International ist der Begriff «Betriebsstätte» unterschiedlich belegt. Hier sind es vor allem steuerliche Feinheiten, die beachtet werden müssen. Grundsätzlich ist die Betriebsstätte steuerlich relevant. Verbunden mit dem Ort der Betriebsstätte ist nämlich die Frage, wo Steuern gezahlt werden.

Ebenso von Bedeutung für Unternehmen ist das internationale Steuerrecht. Das Doppelbesteuerungsabkommen legt die Steuerpflicht nach dem Betriebsstättenprinzip fest.

Was ausser einer Betriebsstätte zählt sonst noch zu einem Betrieb?

Für viele Berufstätige ist die Option spannend, im Homeoffice zu arbeiten. Dies ist als Freelancer oder in einem Angestelltenverhältnis möglich. Damit verbunden ist die Frage: Kann ein Homeoffice als Betriebsstätte gelten? Das ist in der Tat der Fall, wenn die Räumlichkeiten überwiegend beziehungsweise ausschliesslich als Arbeitsraum genutzt werden.

Ausser Betriebsstätten zählen zu einer Firmenstruktur des Weiteren:

  • Sitz der Geschäftsleitung
  • Fabrikationsstätten
  • Montagestätten
  • Landungsbrücken
  • Einkaufsstellen, Verkaufsstellen

In Betriebsstätten können verschiedene Jobs ausgeübt werden, die dem Gewinn des Unternehmens dienen. Ebenfalls massgeblich ist, dass eine Betriebsstätte auf Dauer angelegt sein muss. Geschäftsführende haben die Verfügungsmacht über die Betriebsstätte inne.

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