Elternzeit
Die Elternzeit ist ein gesonderter Anspruch auf Urlaub. Im Vergleich mit vielen anderen Ländern ist die Elternzeit in der Schweiz relativ kurz.
In der Schweiz haben Eltern einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser bezahlte Urlaub erstreckt sich bei Müttern über 14 Wochen nach der Geburt ihres Kindes. Väter haben nur einen Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub. Eine Elternzeit, in der beide Elternteile mit dem Kind zu Hause bleiben, gibt es in der Schweiz nicht.
Was versteht man unter Elternzeit?
Die Elternzeit ist in der Schweiz anders geregelt als in anderen Ländern Europas. Es handelt sich hier um einen bezahlten Mutterschaftsurlaub oder Vaterschaftsurlaub. Verbunden ist der Mutterschaftsurlaub mit einer Entschädigungszahlung, die von der Lohnhöhe abhängig ist. Die Entschädigungszahlung beträgt 80 Prozent des ursprünglichen Lohns und maximal 196 Franken pro Tag.
Den Vaterschaftsurlaub gibt es in der Schweiz erst seit dem Jahr 2021. Erwerbstätige Väter haben einen zweiwöchigen Urlaubsanspruch. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Rechtlich anerkannte Vaterschaft
- Zahlung von Beiträgen zur AHV seit mindestens neun Monaten vor dem Geburtstermin des Kindes
- Mindestens fünfmonatige Erwerbstätigkeit während der Schwangerschaft der Mutter
Was unterscheidet die Elternzeit in der Schweiz von der in anderen Ländern?
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist die Elternzeit in der Schweiz recht kurz. In vielen Ländern gilt eine Elternzeit von 40 Wochen für beide Elternteile. In der Schweiz sind es lediglich 14 Wochen für die Mutter und zwei Wochen für den Vater. Zudem gibt es keine Teilung der Elternzeit.
Wer hat keinen Anspruch auf Elternzeit?
Aus der Adoption eines Kindes ergibt sich kein Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit ist für beide Elternteile an die Geburt eines eigenen Kindes gebunden. Mütter, die während der Schwangerschaft nicht versichert waren, haben ebenfalls keinen Anspruch.