Lohnausweis
Mit dem Lohnausweis belegt ein Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer und den Steuerbehörden, wie viel Lohn er gezahlt hat.
Der Lohnausweis ist die Bescheinigung über die Löhne, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gezahlt hat. Dazu gehören auch sämtliche Zuwendungen und Boni.
Jeder Arbeitgeber steht in der Pflicht, jährlich einen Lohnausweis zu erstellen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Dies muss in zweifacher Ausführung geschehen und passiert üblicherweise Ende Januar. Bei Wegzug oder Tod des Arbeitgebers ist der Ausweis sofort auszustellen.
Wichtig ist der Lohnausweis vor allem bei der Einreichung der jährlichen Steuererklärung. Ist ein Arbeitnehmer im gleichen Kanton tätig, in dem er wohnt, muss sein Arbeitgeber den Lohnausweis den Steuerbehörden zukommen lassen. Der Arbeitnehmer muss den Lohnausweis selbst der Steuererklärung beilegen, wenn er in einem anderen Kanton als seinem Wohnkanton arbeitet.
Was gehört auf den Lohnausweis?
Auf dem Lohnausweis müssen die folgenden Informationen enthalten sein:
- Name, Adresse und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- AHV-Nummer des Arbeitnehmers
- Massgebendes Kalenderjahr (das Jahr, für das der Lohnausweis gilt)
- Lohnperiode (der Zeitrahmen, für den der Arbeitgeber Anspruch auf Lohn hat)
- Lohn inklusive Zulagen, Provisionen, Vergütungen für den Arbeitsweg und auswärtige Verpflegungen
- Gehaltsnebenleistungen (Leistungen, die nicht monetärer Natur sind, also Fringe Benefits)
Der Lohnausweis muss von der Person unterschrieben werden, die beim arbeitgebenden Unternehmen für die Lohnabrechnung zuständig ist. Diese muss darüber hinaus ihre Telefonnummer und die Adresse des Arbeitgebers angeben.
Kostenlose staatliche Software zur Erstellung vom Lohnausweis
Die Schweizerische Steuerkonferenz stellt Unternehmen eine Software zur Verfügung, mit der sie den Lohnausweis für ihre Arbeitnehmer erstellen können. Die Software mit dem Namen eLohnausweis SSK ist kostenlos nutzbar. Sie eignet sich vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, die keine eigene Software für die Lohnverarbeitung verwenden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen speichert die Software die Daten nur lokal auf dem Rechner des Unternehmens. Es werden keine Daten an die Steuerbehörden übermittelt.