Lohnersatzleistungen
Lohnersatzleistungen kommen immer dann zum Tragen, wenn aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfällen oder einer Geburt kein Geld verdient wird.
Es gibt Phasen im Leben, in denen es nicht möglich ist, selbst für die Lebenshaltungskosten aufzukommen. Doch laufende Kosten wie die Miete fallen dennoch an. Dank Lohnersatzleistungen bleiben betroffene Personen beispielsweise in folgenden Fällen zahlungsfähig:
- bei Krankheit
- nach einem Unfall
- nach einer Geburt
- bei Arbeitslosigkeit
Wer zahlt Lohnersatzleistungen in der Schweiz?
Wird ein Arbeitnehmer krank, erhält er zunächst eine Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers. Diese beträgt 100 Prozent des Lohns innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis vor, das für mindestens drei Monate vereinbart wurde, wird die Fortzahlung ab dem ersten Arbeitstag geschuldet. Bei einem unbefristeten Verhältnis ist dies dagegen erst nach Ablauf der ersten drei Monate der Fall.
Im ersten Dienstjahr erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Fortzahlung in der Regel drei Wochen lang. Bei längerer Beschäftigung kann sie auch länger gezahlt werden. Sie entfällt allerdings komplett, wenn eine Versicherung abgeschlossen wurde, die für mindestens 80 Prozent des ausfallenden Lohns aufkommt. In diesem Fall zahlt der Versicherer bis zu zwei Jahre lang eine Lohnersatzleistung.
Bei einem Unfall wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Versicherer ebenfalls eine Lohnersatzleistung in Höhe von 80 Prozent ausgezahlt.
Ähnlich steht es um die Leistungen für Mütter nach einer Geburt. Auch hier können Arbeitnehmerinnen mit einer Ersatzzahlung in Höhe von 80 Prozent rechnen. Diese wird ihnen maximal 14 Wochen lang von der Erwerbsersatzkasse ausgezahlt.
Nehmen sie ihre berufliche Tätigkeit früher wieder auf, verfällt der Anspruch auf diese Zahlung. Das gilt auch, wenn sie der Arbeit länger als 14 Wochen nach der Geburt fernbleiben. Ab der 15. Woche finden keine Auszahlungen seitens der Erwerbsersatzkasse mehr statt.