Lohnfortzahlung
Wann greift die Lohnfortzahlung? Was müssen Arbeitnehmer bei diesem Thema beachten? Hier finden Sie alles Wichtige im Überblick.
Die Lohnfortzahlung in der Schweiz ist nicht zuletzt Gegenstand der Frage, in welchem Angestelltenverhältnis sich Arbeitnehmende befinden. Anstellungen im öffentlichen Dienst unterliegen anderen Regelungen als die Lohnfortzahlung in privaten Unternehmen in der freien Wirtschaft.
In der Beweispflicht zur Inanspruchnahme der Lohnfortzahlung sind Arbeitnehmende. Je nach Arbeitsvertrag muss das Arztzeugnis gegebenenfalls bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Um eine Arbeitsunfähigkeit handelt es sich nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch bei einem Unfall. Während der Zeit der Krankheit darf ein Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden.
Wer trägt die Kosten bei einer Lohnfortzahlung?
Die Kosten der Lohnfortzahlung richten sich grundsätzlich nach den folgenden drei Tabellen:
- Berner Skala
- Basler Skala
- Zürcher Skala
Die Kosten tragen entsprechende Versicherungen. Beim Eintritt in ein neues Arbeitsverhältnis ist zu erfragen, ob eine kollektive Krankentagegeldversicherung greift. Auch Krankentagegeldversicherung nach dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind üblich.
Einzelvertragliche Krankentagegeldversicherungen werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer finanziert. Im Krankheitsfall werden Zahlungen zu mindestens 80 Prozent des Arbeitsentgelts gewährt. Die Dauer dieser Lohnfortzahlung beträgt bis zu zwei Jahre.
Lohnfortzahlung bei Selbständigkeit
Selbstständige müssen sich eigenständig darum kümmern, dass ihr finanzieller Puffer auch im Krankheitsfall ausreicht. Entsprechende Versicherungen für Krankentagegeld etc. können längere Ausfälle abfedern. Es gilt, Angebote der verschiedenen Versicherungsanbieter sorgfältig zu prüfen und ein massgeschneidertes Paket auszuwählen.
Abgesichert für die Lohnfortzahlung mit dem passenden Job
Modern denkende Unternehmen sind bestrebt, für ihre Angestellten passende Lösungen bei Arbeitsunfähigkeit zu finden. Passende Jobs stehen schweizweit zur Verfügung. Je nach Firmengrösse können Krankheitszeiten von Kolleginnen und Kollegen abgefedert werden. Nach der benötigten Zeit kehren Arbeitnehmer wieder in ihren Job zurück.