Lohnsteuerbescheinigung
Die Lohnsteuerbescheinigung, in der Schweiz als Lohnausweis bezeichnet, führt das Einkommen sowie die Abzüge wie Steuern und Sozialabgaben auf.
Die Lohnsteuerbescheinigung wird in der Schweiz als Lohnausweis bezeichnet. Das für Arbeitnehmer bestimmte Dokument gibt Auskunft über den erhaltenen Lohn, einschliesslich aller Leistungen, Zulagen und Zuwendungen. Auch Nebeneinkünfte wie Kinderzulagen werden im Lohnausweis aufgeführt.
Wer bekommt eine Lohnsteuerbescheinigung?
Arbeitgeber sind verpflichtet, für jeden Arbeitnehmer jährlich einen Lohnausweis beziehungsweise eine Lohnsteuerbescheinigung in doppelter Ausführung auszustellen. Das Dokument wird Ende Januar postalisch zugestellt und auch direkt an die Steuerbehörde geschickt.
Muss der Lohnausweis der Steuererklärung beigefügt werden?
Der Lohnausweis muss der Steuererklärung nur beigefügt werden, wenn der Versand nicht automatisch durch den Arbeitgeber veranlasst wurde. Es muss auch geschehen, wenn der Arbeitnehmer ausserhalb des Kantons arbeitet. Manche Kantone kennen auch die direkte Einreichspflicht. Bei Grenzgängern übernimmt der Lohnausweis die Funktion der sonst üblichen Lohnsteuerbescheinigung und wird von ausländischen Behörden als offizieller Einkommensnachweis anerkannt.
Welche Angaben enthält der Lohnausweis?
Der Lohnausweis entspricht der Lohnsteuerbescheinigung anderer europäischer Länder und enthält verschiedene Angaben wie:
- Lohn
- Gehaltsnebenleistungen
- unregelmässige Leistungen
- Kapitalleistungen
- Beteiligungsrechte
- Verwaltungsentschädigung
- Andere Leistungen
- Bruttolohn total
- Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV
- Beiträge zur beruflichen Vorsorge
- Nettolohn
- Quellensteuerabzug
- Spesenvergütungen (effektiv und pauschal
- Beiträge an die Weiterbildung
- Sonstige Gehaltsnebenleistungen
Der eLohnausweis SSK im einheitlichen Lohnmeldeverfahren kann die Erstellung von Lohnausweisen erleichtern. Für Löhne im vereinfachten Lohnabrechnungsverfahren ist kein Lohnausweis nötig. Arbeitnehmer erhalten direkt eine Bescheinigung von der Ausgleichskasse, aus der hervorgeht, dass die Quellensteuer bereits entrichtet wurde.
Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnausweis beantragt?
Hat ein Arbeitgeber trotz Aufforderung keinen Lohnausweis beantragt, können Steuerpflichtige dies bei der kantonalen Steuerbehörde melden. Diese wendet sich dann direkt mit der Aufforderung zur Ausstellung eines Lohnausweises an den Arbeitgeber. Für verschiedene Beschäftigungsverhältnisse müssen jeweils eigene Lohnausweise ausgestellt werden. Das offizielle Formular zur Beantragung des Lohnausweises finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung.