Sonntagsarbeit
Sonntagsarbeit ist auch in der Schweiz streng reglementiert. Wann ist sie zulässig und mit welchen Lohnzuschlägen können Arbeitnehmer rechnen?
Sonntagsarbeit ist in der Schweiz – genau wie die Nachtarbeit – grundsätzlich nicht zulässig. Es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmen von dieser Regelung. Offensichtliche Beispiele sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in systemkritischen Berufen des Gesundheitswesens. Auch in anderen Bereichen wie bei Fernsehsendern, in der Gastronomie oder im Kulturbetrieb ist Sonntagsarbeit oft zulässig.
Eine Liste der Branchen, in denen Sonntagsarbeit ohne vorherige Genehmigung gestattet ist, liefert das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Nicht vom Sonntagsarbeitsverbot betroffen sind übrigens Nebenjobs und kleingewerbliche Tätigkeiten, die von zu Hause aus erledigt werden können.
Zusätzlich bieten viele Kantone Geschäften die Möglichkeit, zwei bis drei Mal im Jahr auch an Sonntagen zu öffnen. Damit geht eine Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots für die Angestellten dieser Läden einher.
Wird man bei der Sonntagsarbeit mehr bezahlt?
Ob Sonntagsarbeit mit einem Zuschlag bezahlt werden muss, hängt davon ab, wie regelmässig sie stattfindet. Ist Sonntagsarbeit an maximal sechs Sonntagen im Jahr erforderlich, wird sie mit einem Lohnzuschlag von 50 Prozent entlohnt. Ein eventueller zusätzlicher Zuschlag für die Leistung von Überzeit entfällt allerdings. Zudem muss für die kumulativ geleistete Arbeitszeit an Sonntagen ein Ersatzruhetag eingeplant werden.
Findet die Sonntagsarbeit dagegen an mehr als sechs Sonntagen im Jahr statt, ist kein Zuschlag zu bezahlen. Der Arbeitgeber muss allerdings sicherstellen, dass auf einen Sonntag, an dem gearbeitet wird, ein freier Sonntag folgt. Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel der Verderb von Waren droht, kann von diesem Reglement abgewichen werden. Zudem ist ein Ersatzruhetag zu bestimmen.
Überzeit, die an solchen nicht zusätzlich vergüteten Sonntagen geleistet wird, muss wie gewöhnlich mit einem Zuschlag bezahlt werden.
Diese Punkte sind relevant für einen möglichen Lohnzuschlag am Sonntag:
- Findet die Sonntagsarbeit an maximal sechs Sonntagen im Jahr statt?
- Wird mit der Sonntagsarbeit Überzeit geleistet?