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Altersvorsorge in der Schweiz

Alternde Gesellschaft: Seit der Einführung des Schweizer Rentensystems ist die Lebenserwartung gestiegen. Der demographische Wandel stellt zukünftige Pensionäre bei der Altersvorsorge vor Herausforderungen. Lassen Sie sich nicht verunsichern: Solide Rentenpläne verschaffen Ihnen einen Überblick und helfen dabei, trotz Herausforderung einen sorgenfreien Ruhestand antreten zu können.

rentenvorsorge

Pensionsplanung: Smarter säen – eher ernten

In Zeiten des demographischen Wandels bleibt die Altersvorsorge in allen Industrienationen ein angstbesetztes Thema. Gesellschaftspolitischer Konsens hinsichtlich Rentenreformen besteht in der Schweiz bislang nicht. Die Medien fühlen sich allein aus diesem Grund immer öfter zu zukunftsangstbesetzen Debatten hinsichtlich des Ruhestands angeheizt. Das Pensionseinkommen von Schweizer Durchschnittsverdienern deckt unter Berücksichtigung der ersten und zweiten Säule gemäss OECD-Erhebungen fast 60 Prozent des ehemaligen Einkommens ab. Experten weisen allerdings darauf hin, dass zum Erhalt des aktuellen Lebensstandards nach der Pensionierung zwischen 80 und 100 Prozent des Ursprungseinkommens erforderlich sind. Der bisherige Lebensstandard reise vielen in den Goldenen Jahren ohnehin nicht aus. Noch größere Lücken tun sich deshalb für Menschen auf, die die Pensionsfreizeit für Reisen oder teure Hobbies nutzen wollen. Trotz diesen und ähnlichen Herausforderungen hilft solide Rentenplanung gegen Altersschwarzmalerei. Wer sich frühzeitige auf den Ruhestand vorbereitet, verbessert das Renteneinkommen und sichert sich gleichermassen Steuervorteile. Drei Schritte für höhere Sicherheit im Alter.

1. Rechtzeitig planen: Der frühe Vogel fängt den Wurm

Für solide Rentenplanung ist es niemals zu früh oder zu spät. Verschaffen Sie sich im weiten Feld des zu erwartenden Renteneinkommens trotzdem so früh wie möglich einen Überblick über Ihren Standort, um aus den drei Säulen des Schweizer Rentensystems das Bestmögliche herauszuholen. Eine erste Standortbestimmung findet idealerweise im Alter von 50 Jahren statt. Wer spätestens mit 55 Jahren die künftigen Einnahmen aktuellen Ausgaben gegenüberstellt, erkennt Lücken weit vor dem Ruhestand und kann in die Bedarfsdeckung gegebenenfalls regulierend eingreifen. Nutzen Sie bei Ihren Berechnungen Tools wie den Lohncheck-Lohnrechner, der Sie bei der Bruttolohnberechnung vor Abzügen unterstützt. Sämtliche Berechnungen gilt es fortan jährlich mit einer unabhängigen Fachperson zu prüfen, um die Aktualität der Rentenplanung auf Dauer sicherzustellen.

1a. Vermögensberechnung: AHV ist nicht genug

Aufschluss über Vermögen und Schulden erhalten Sie durch Unterlagen wie die letzte Steuererklärung, die Ausweis- und Reglementdokumente aus der Pensionskasse, über Freizügigkeitskontobelege und Dokumente zu Säule-3a-Vorsorgekonten. Dasselbe gilt für Unterlagen zu Lebensversicherungen, aktuellen Bankkontoauszügen sowie Wohneigentumsbelegen. Hypotheken und Amortisation sind von Ihrem Gesamtvermögen abzuziehen. Ihre zukünftige Rente besteht vor diesem Hintergrund aus drei Säulen: der staatlichen AHV Rente, Aufwendungen aus der beruflichen Vorsorge in Form von Pensionskassenrente oder Kapitalzahlung und privaten Vorsorgeleistungen durch steuerprivilegiertes Sparen, Lebensversicherungsabgaben, Wohneigentum oder andere Privatrücklagen. Abhängig von Ihrer aktuellen Einkommenshöhe, deckt Ihre AHV Rente zusammengenommen mit der zweiten Rentensystemsäule höchstens 60 Prozent Ihrer aktuellen Ausgaben. Um Ihren Lebensstandard beibehalten zu können, ist deshalb die 3. Säule gefragt.

1b. Rentenberechnung: Steuervorteile durch smarte 3a-Lösung

Um die erste Säule Ihrer zukünftigen Rente besser abzuschätzen, stellen Sie bei der kantonalen Ausgleichskasse Antrag auf Rentenvorausberechnung. Per PK-Reglement verschaffen Sie sich einen Überblick über obligatorische und überobligatorische Pensionskassenleistungen, wie sie die zweite Rentensäule bestimmen. Wichtig ist die Frage nach dem Altersguthabenanteil, den Sie in Form von Kapital beziehen können. Ein aktueller Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse schlüsselt die voraussichtliche Altersrente auf, bedenken Sie allerdings Unsicherheiten hinsichtlich der Lohnentwicklung und dem Umwandlungssatz. Bei der Berechnung der 3. Säule richten Sie den Blick vor allem auf Sparbeträge der gebundenen Vorsorge 3a, die Sie fünf Jahre vor ordentlichen Pensionierungen zu geringer Steuer in Ihr Gesamtvermögen überführen können. Empfehlenswert ist die Anlage von mindestens zwei 3a-Vorsorgelösungen, die zur Sicherung von Steuervorteilen in Staffelungen aufzulösen sind. Falls Sie länger als vorgesehen arbeiten, lässt sich die Auflösung bis zur Erwerbstätigkeitsaufgabe um rund fünf Jahre aufschieben. So zahlen Sie weiterhin Beiträge in die steuerbegünstigte 3a-Säule ein und schaffen für höhere Rentenzahlungen bestmögliche Voraussetzungen.

1c. Budgetierung: Viel Freizeit ergibt viele Auslagen

Bei der Vermögensplanung für die Zeit nach Renteneintritt berechnen Sie Ihren Kapitalverbrauch unter Miteinbeziehung sich verändernder Umstände. Pensionäre haben mehr Freizeit zur Pflege von Hobbies, Renovierungs- oder Reiseplänen. Darüber hinaus planen Sie bei der Budgetierung Altersumzüge sowie mögliche Renovierungsarbeiten mit ein, um Ihren abzusehenden Kapitalverbrauch zu bestimmen. Wie viel Kapital wollen Sie anlegen und welcher Anteil soll im Sinne von Erbvorbezug an Ihre Nachkommen gehen? Stellen Sie zusätzlich einen Schuldenplan auf, der die Amortisation von Hypotheken bedenkt. Stellt sich bei der Budgetierung ein Überschuss heraus, planen Sie die ertragsversprechende Anlage von momentan nicht benötigten Geldern. Bei Fehlbeträgen im Sinne einer Einkommenslücke machen Sie sich über mögliches Zusatzeinkommen durch Teilzeitarbeit und Ergänzungsleistungen Gedanken. Sind keine Zusatzeinkommenschancen in Aussicht, schränken Sie Ihre aktuellen Ausgaben frühzeitig ein und schliessen auf diese Weise die drohende Lücke.

2. Auszahlungsart wählen: Kapital oder Monatsrente?

Rentenzahlungen durch die gesetzliche Rentenversicherung garantieren bis ans Lebensende die monatliche Versorgung mit einem Grundbetrag. Allerdings stellt sich Ihnen als Pensionär ohne grössere Eigenanlagen durch die portionierte Auszahlung spätestens bei grösseren Aufwendungen wie Hypothekentilgungen nach Renteneintritt ein Problem. In der Schweiz bietet sich Ihnen als Alternative zur lebenslangen Rentenzahlung der Kapitalbezug an. Indem Sie sich Pensionskassenbeträge als Alterskapital auszahlen lassen, können Sie die Vorsorgebeträge selbstständig anlegen und so jederzeit über grössere Summen für Sonderaufwendungen verfügen. Mitglieder der Rentenversicherung dürfen gesetzgemäss mindestens ein Viertel des eigenen Guthabens in Form von Kapitalleistungen in Anspruch nehmen. Abhängig von der PK dürfen Sie theoretisch sogar den vollen Betrag in Kapital verwandeln und Ihre monatlichen Bezüge frei an die eigenen Bedürfnisse anpassen. Nach dem Ableben lässt sich das übriggebliebene Kapital vererben, wohingegen übriggebliebenes Geld bei der Rentenzahlungsform zurück in die Pensionskasse fällt und nicht an Erben ausgeschüttet wird. Ausserdem müssen Sie monatliche Rente in voller Höhe als Einkommen versteuern. Bei Kapitalbezug bleiben zur Versteuerung Erträge aus Zinsen und Dividenden. Vorsicht: Ohne finanzielles Fachwissen werden Sie das ausgezahlte Geld womöglich nicht sinnvoll investieren und sollten daher bei Kapitalbezug immer einen Finanzberater einplanen.

2a. Hypotheken- und Investitionsplanung: Größere Altersauslagen abgedeckt wissen

Machen Sie sich nach der Budgetberechnung darüber Gedanken, ob während Ihrer Pension zu bestimmten Zeitpunkten Hypothekenzahlungen, Reisepläne oder vorgezogene Erbauszahlungen anstehen. Bei monatlich ausgezahltem Rentensatz stellen sich solche Vorhaben schnell als hinfällig heraus, falls Sie keine größeren Geldsummen privat angelegt haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer PK über Mischformen, falls Sie die Einmalauszahlung in Form von Kapital zur Sicherheit mit lebenslangen Monatsauszahlungen kombinieren möchten. Insofern Sie sich anteilig oder vollständig für die Kapitalvariante entscheiden, melden Sie der PK diese Entscheidung in der kassenüblichen Frist. Die meisten PKs setzen ihre Fristen in dieser Hinsicht auf rund ein Jahr vor Pensionseintritt fest. In Einzelfällen kann die Entscheidung allerdings auch schon drei Jahre vor Renteneintritt fällig sein.

2b. Partnervorteil: Pensionskassenvergleich macht für Paare Sinn

Ehepaare entscheiden sich immer häufiger dazu, eine Rente in Form von Kapital zur Hypothekentilgung oder Reiseplanung zu beziehen und die zweite als lebenslange Monatszahlung in Anspruch zu nehmen. Um diesen Partnervorteil voll auszuschöpfen, stellen Sie einen Pensionskassenvergleich an. Vergleichen Sie neben dem Umwandlungssatz den Deckungsgrad der Einrichtungen und stellen Sie unter Miteinbeziehung der abschätzbaren Lebenserwartung die Witwerrentensätze gegenüber. Die einschlägige Auseinandersetzung mit diesen und weiteren Kassenkonditionen lässt Sie erkennen, wer von Ihnen beiden die Auszahlung je in Kapitalform und Monatsform beantragen sollte.

3. Renteneintrittszeitpunkt bestimmen: Früher als obligatorisch?

Obwohl das obligatorische Renteneintrittsalter in der Schweiz das Einstiegsalter anderer Industrienationen noch immer unterschreitet, arbeiten Durchschnittsschweizer Studien zufolge länger, als sie eigentlich müssten. Im Anschluss an die Budgetierung legen Sie bei der Rentenplanung idealerweise fest, wie lange Sie zum Ausgleich aller Lücken arbeiten sollten. Vergleichen Sie zwei oder drei verschiedene Altersszenarien. Für das Frühpensionierungsszenario bedenken Sie Kürzungen durch, die rund sechs bis sieben Prozent für jedes Vorbezugsjahr betragen. AHV-Renten lassen sich bis zu zwei Jahre vor dem obligatorischen Eintrittsalter mit einer lebenslänglichen Kürzung um bis zu 13,6 Prozent beziehen. Falls Sie sich trotz Abschlägen für den frühen Renteneintritt entscheiden, bedenken Sie Meldefristen. Wer sich zu spät entscheidet, muss meist ein weiteres Jahr warten. Bedenken sollten Sie frühzeitige Pensionierungen nur dann, wenn etwaige Einkommenslücke planmässig gedeckt werden können. Indem Sie sich sämtliches Vorsorge-Guthaben spät auszahlen lassen, erhöhen Sie grundsätzlich Ihr Kapital. Zinserträge oder Dividenden auf etwaige Freizügigkeits- und 3a-Konten sind so nicht als Einkommen zu versteuern und die Guthaben nicht in Form von Vermögen.

Wollen oder müssen Sie trotzdem früher in Rente gehen, ist die Beschäftigung mit der Pensionsplanung umso früher anzustreben. Vorsorgelücken lassen sich so vor der Pensionierung besser schliessen. Machen Sie sich Gedanken, ob und inwiefern Sie sich weiter in die PK einkaufen wollen. Um wie viel würde sich dadurch Ihre Rente erhöhen? Falls Sie PK-Guthaben in Form von Kapital beziehen wollen, sollte der freiwillige Einkauf in die Kasse spätestens drei Jahre vor geplantem Pensionseintritt erfolgen. Ersparnisse legen Sie nach allen Möglichkeiten in der steuerprivilegierten 3a-Säule an und identifizierte Sparpotenziale in Ihrem Budgetplan nutzen Sie bis zuletzt aus. Eine letzte Möglichkeit zur Rückendeckung im Alter besteht durch Lückendeckung in Form von weitergeführter Erwerbsarbeit. Es muss nicht gleich eine Vollzeitbeschäftigung sein: Oft kann schon ein Teilzeitjob im Alter von 65 Jahren kleinere Lücken im Rentenplan schliessen.

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