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Abfindungen

Autor: Tobias Egli / am

Abfindungen sind in der Schweiz grundsätzlich an verschiedene Bedingungen geknüpft. Alles Wissenswerte dazu gibt es hier.

In der Schweiz existiert kein grundsätzliches Recht auf die Zahlung von Abfindungen bei Kündigung. Abfindungen werden – ebenso wie in Deutschland und Österreich – auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung im Einzelfall gewährt. Ist ein Arbeitnehmer älter als 50 und beträgt seine Betriebszugehörigkeit mindestens 20 Jahre, steht ihm allerdings eine Abfindung zu.

Für Kündigungen gibt es eine Vielzahl von Gründen. Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgesprochen, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dies unumgänglich macht. Auf Seiten der Arbeitnehmer können Arbeitsverweigerung, Vermögensdelikte oder rassistische Äusserungen Kündigungsgründe sein. Studien zeigen, dass auch die Krankschreibung aufgrund psychischer Erkrankungen zur Kündigung führen können.

Abfindungen können bei Teilzeitbeschäftigten genauso greifen, wie bei Vollzeitbeschäftigten.

Wie hoch ist eine Abfindung in der Schweiz?

Die Höhe der Abfindung kann zwischen zwei und acht Monatsgehältern betragen. Gesetzlich geregelt wird dies im Artikel 339 des Obligationenrechts. Die Auszahlungshöhe variiert nach individuellen Gegebenheiten.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Zahlung von Abfindungen im Einzelfall?

Ist ein Arbeitnehmer weniger als 50 Jahre alt und weniger als 20 Jahre im Unternehmen beschäftigt? Dann können andere Voraussetzungen zur Zahlung der Abfindung führen. Dazu gehören:

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehen in gegenseitiger Wertschätzung auseinander, die Abfindung ist Ausdruck davon.
  • Es gibt eine vertragliche Regelung zur Zahlung einer Abfindung.
  • Rechtliche Streitigkeiten sollen vermieden werden.
  • Vorzeitiges Ausscheiden soll kompensiert werden, beziehungsweise soll der Arbeitgeber dafür entschädigt werden.

Wer sich als Arbeitnehmer unsicher ist, kann das Gespräch mit dem Betriebsrat oder mit einem Rechtsanwalt suchen. Eine Alternative zur Kündigung und der damit verbundenen Abfindung kann der Aufhebungsvertrag darstellen. Wenn klar ist, dass eine Kündigung unumgänglich ist, ist es ratsam, sich direkt wieder auf Jobsuche zu begeben.

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