Arbeitsagentur
Arbeitsagenturen sind überall in der Schweiz vor Ort vertreten. Sie sind die erste Anlaufstelle bei einer Kündigung und bei Arbeitslosigkeit.
Die Arbeitsagentur der Schweiz wird als Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bezeichnet. Sie ist der erste Kontakt für Arbeitnehmer, die mit einer Kündigung rechnen oder sie bereits erhalten haben. Sie kümmert sich um die Abwicklung aller Formalitäten rund um die Beantragung des Arbeitslosengeldes. Für die Auszahlung ist sie allerdings nicht zuständig, das übernehmen die regionalen Arbeitslosenkassen.
Die Arbeitsagentur ist Ansprechpartner für alle Arbeitslosen
Wer in der Schweiz von Arbeitslosigkeit betroffen ist, kann sich auf ein starkes Netz an Sozialleistungen berufen. Arbeitslosigkeit kann grundsätzlich jeden treffen, der in einem Arbeitsverhältnis steht. Mit zunehmendem Alter mag die Gefahr einer Arbeitslosigkeit zunehmen, aber das ist nicht zwingend so. Das liegt auch daran, dass ältere Arbeitnehmer teurer sind als junge Menschen.
Die Arbeitsagentur ist bei drohender Arbeitslosigkeit für alle Arbeitnehmer da. Weder das Alter noch die Ausbildung oder die Branche spielen dabei eine Rolle. Sie ist in der Schweiz in allen grösseren Orten vertreten, um die persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme zu erleichtern.
Um die Leistungen der Arbeitsagentur zu nutzen, sollte man sich so früh wie möglich bei ihr melden. Das kann schon geschehen, wenn man die Kündigung erhält. Spätestens zum ersten Tag, an dem man Arbeitslosengeld beziehen will, muss man sich allerdings unbedingt melden. Das ist auch sinnvoll, damit das Arbeitslosengeld so schnell wie möglich ausgezahlt werden kann.
Diese Aufgaben hat die Arbeitsagentur
Die Arbeitsagentur stellt mit dem Arbeitslosen den Antrag auf Arbeitslosengeld. Zum Besuch bei der Arbeitsagentur sollte man alle nötigen Unterlagen mitbringen. Dazu gehören vor allem:
- der Versicherungsausweis der AVH/IV
- die Krankenversicherungskarte
- die Identitätskarte oder der Pass
- die Wohnsitzbescheinigung
- das Formular für die Anmeldung beim RAV
Nach der ersten Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur folgt die Einladung zum Gespräch. Dabei lernt man den zuständigen Berater kennen. Er unterstützt bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. An dieser Suche sollte sich der Betroffene aktiv beteiligen. Nimmt man die Arbeitslosigkeit zum Anlass für ein Sabbatical, kann das zum Verlust des Arbeitslosengeldes führen.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter?
Die Arbeitsagentur vermittelt Arbeitslose an einen neuen Arbeitgeber, zahlt aber selbst keinen Lohn oder Gehalt. Ein Jobcenter stellt einen Arbeitssuchenden hingegen selbst an und übernimmt auch die Lohn- oder Gehaltszahlung. Ausserdem tritt es als Vermittler für Arbeitssuchende oder Arbeitslose auf.
Der Unterschied zwischen der Arbeitsagentur und dem Jobcenter besteht also darin, dass die Arbeitsagentur kein Lohn oder Gehalt zahlt. Für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle kommen beide in Frage.