Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit hat viele Ursachen. In der Schweiz können sich Arbeitnehmer als ganz oder teilweise arbeitsunfähig melden.
Arbeitsunfähigkeit ist ein Problem, das viele Arbeitnehmer betreffen kann. Sie kann psychischer oder physischer Natur sein. Die Arbeitsunfähigkeit kann im Ausmass von 100 Prozent auftreten oder nur partiell bestehen. Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit können Arbeitnehmer auf eine Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers bestehen.
Wann gilt für einen Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit?
Die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit sind im Artikel 6 des Allgemeinen Teils des Schweizer Sozialversicherungsgesetzes (ATSG) zu finden. Die Arbeitsunfähigkeit ist definiert als eine partielle oder vollständige Unfähigkeit eines Arbeitnehmers, seiner bisherigen Beschäftigung nachzugehen. Die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit können im geistigen, psychischen oder physischen Bereich liegen.
Wie wird die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt?
Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt durch ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis sind die Art und der Umfang der Arbeitsunfähigkeit genau beschrieben. Darüber hinaus wird darin auch der Zeitraum angegeben, für den die Arbeitsunfähigkeit gilt. Es handelt sich bei diesem Zeugnis um ein rechtsgültiges Dokument.
Wer entscheidet über Arbeitsunfähigkeit?
Eine Arbeitsunfähigkeit kann nur durch einen Arzt oder einer Ärztin bescheinigt werden. Die Mediziner stellen danach das Arbeitsunfähigkeitszeugnis aus. Es muss dem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen vorgelegt werden. Die Pflicht zur Vorlage obliegt dem Arbeitnehmer.
Wenn der Arbeitgeber oder die Versicherung Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit äussert, kann er beziehungsweise sie eine Zweitmeinung einholen. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit einer arbeitsrechtlichen Untersuchung. Dann bestimmt der Versicherer oder der Arbeitnehmer den Arzt für die Untersuchung. Diese vertrauensärztliche Untersuchung können Arbeitnehmer aber ablehnen. Allerdings ist dies mit arbeitsrechtlichen Nachteilen verbunden.
Wie lange arbeitsunfähige Arbeitnehmer ihren Lohn bekommen, hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Ausserdem gibt es Unterschiede in den einzelnen Kantonen. Eine Lohnfortzahlung erfolgt jedoch mindestens über drei Wochen.