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Arbeitszeit

Autor: Tobias Egli / am

Die Länge der Arbeitszeit ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu verhandeln. Dabei sind gesetzliche Vorschriften zu beachten.

Mit der Arbeitszeit ist festgelegt, wie viele Stunden der Arbeitnehmer arbeiten muss. Meist wird sie als wöchentliche Stundenanzahl angegeben. Zu unterscheiden sind Vollzeit und Teilzeit.

Bei der Arbeitszeit sind gesetzliche Regeln zu beachten

Wie viele Stunden ein Arbeitnehmer pro Woche arbeiten muss, ist in der Regel im Arbeitsvertrag dokumentiert. Von seiner Stundenanzahl hängt auch der gezahlte Bruttoarbeitslohn ab. Nach dem Arbeitsgesetz darf ein Arbeitnehmer in der Schweiz pro Woche maximal 45 Stunden arbeiten. Das gilt für Betriebe in der Industrie, für Mitarbeiter im Büro und für Angestellte.

Auch das Verkaufspersonal in einem Grossbetrieb fällt unter diese Regelung. In allen anderen Unternehmen dürfen wöchentlich höchstens 55 Stunden gearbeitet werden. Allerdings liegen die Vereinbarungen in vielen Branchen deutlich unter diesem gesetzlich zulässigen Rahmen.

Pro Tag darf man ohne Pausen bis zu 12.5 Stunden arbeiten, einschliesslich der Pausen kommt man so auf 14 Stunden. Eine Ruhezeit von elf Stunden ist vorgeschrieben, sie dient dazu, dass sich der Arbeitnehmer erholen kann. Die Zahl der wöchentlich erlaubten Arbeitstage liegt bei 5.5.

Nicht jeder arbeitet in Vollzeit

Von Vollzeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer mindestens 90 Prozent der üblichen Arbeitszeit leistet. Liegt man unter 90 Prozent, handelt es sich um eine Teilzeitstelle. In Teilzeit wird ein geringerer Lohn gezahlt. Häufig hat ein Beschäftigter in Teilzeit mehrere Arbeitsverhältnisse. Ebenso häufig kommt es vor, dass sich zwei Teilzeitkräfte eine Vollzeitstelle teilen. Man spricht dann von Job Sharing.

In der Regel arbeiten mehr Frauen in Teilzeit als Männer. Insgesamt ist der Anteil der Berufstätigen in Teilzeit in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Er lag im Jahr 2021 bei knapp unter 20 Prozent, wobei rund 60 Prozent der Erwerbstätigen in Teilzeit weiblich sind.

Was gehört alles in die Arbeitszeit?

Nach der gesetzlichen Definition ist die Arbeitszeit die Zahl der Stunden, in der Arbeitnehmer Leistungen für den Arbeitgeber erbringen. Die Leistungen können auch ausserhalb der Räume des Unternehmens übernommen werden. Das ist zum Beispiel häufig im Aussendienst der Fall.

Folgende Aktivitäten sind Teil der Arbeitszeit, obwohl der Arbeitnehmer dabei keinen produktiven Beitrag für das Unternehmen leistet:

  • eine vom Arbeitgeber angeordnete Weiterbildung
  • eine Umkleidezeit, wenn sie betrieblich nötig ist
  • Arztbesuche oder Behördengänge, sofern sie nicht in der Freizeit gemacht werden können

Nicht zur Arbeitszeit gehört dagegen der Weg zur Arbeit. Eine Ausnahme gilt jedoch für die Mitarbeiter im Aussendienst. Auch Pausenzeiten werden nicht als Arbeitszeit angesehen. Der Anspruch auf Pausen ist allerdings gesetzlich festgelegt. Liegt die Arbeitszeit über sieben Stunden, ist zum Beispiel eine Stunde Pause notwendig.

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