Arbeitszeitmodelle
Arbeitszeitmodelle reichen heute vom klassischen Vollzeitjob bis zum Lebensarbeitszeitmodell. Hier erfahren Sie mehr darüber.
In den meisten Betrieben waren Arbeitszeitmodelle begrifflich lange Zeit gleichbedeutend mit Nine-to-Five. Erst in den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Ansprüche der Arbeitnehmer verändert. Digitalisierung und gesellschaftlicher Wandel haben vor allem in Bürobetrieben ein Umdenken eingeleitet. Mehr Flexibilität und freiere Arbeitszeiten werden zunehmend zum Kriterium bei der Arbeitsplatzsuche.
Was ist ein Arbeitszeitmodell?
Der Begriff «Arbeitszeitmodell» ist nicht vollständig trennscharf zu definieren, sondern bezieht sich auf verschiedene Konzepte. Von der inzwischen weitverbreiteten Gleitzeit über Teilzeit- und Schichtarbeit bis hin zu Lebensarbeitszeitmodellen werden unterschiedliche Ideen darunter subsumiert.
Einige der am weitesten verbreiteten Arbeitszeitmodelle sind:
- Teilzeit: Am weitesten verbreitet sind Teilzeitstellen in Form von Halb- oder Dreiviertelstellen. Dabei werden Arbeitnehmer für 20 oder 30 statt 40 Stunden angestellt. Zunehmend beanspruchen Angestellte aber auch Jobs, bei denen zusätzliche Urlaubstage Teil des Arbeitsvertrags sind.
- Gleitzeit: Der Arbeitgeber legt eine Kernarbeitszeit fest – zum Beispiel von zehn bis 15 Uhr. Wann die Angestellten ihre übrige Arbeitszeit im Betrieb verbringen, bleibt weitgehend ihnen überlassen.
- Jahresarbeitszeit: Im Arbeitsvertrag wird eine insgesamt zu leistende Arbeitsstundenmenge für ein Jahr festgelegt. Das ist zum Beispiel in Branchen wie der Tourismusindustrie üblich, wo viele Arbeitskräfte vor allem während der Saison arbeiten.
- Lebensarbeitszeit: Das Modell der Lebensarbeitszeit wird mittels Geld abgebildet. Arbeitnehmer zahlen Geld auf ein Lebensarbeitszeitkonto ein. Das kann beispielsweise in Form von Lohnabzügen oder durch Abführung von Weihnachtsgeld und anderen Gratifikationen stattfinden. Das Geld kann dann zu einem späteren Zeitpunkt beansprucht werden. Es kann etwa für ein Sabbatical oder einen früheren Renteneintritt eingesetzt werden.
- Jobsharing: Eine als Vollzeit ausgeschriebene Stelle wird auf zwei Personen verteilt, die dann jeweils in Teilzeit arbeiten. Die Aufteilung der Arbeit erfolgt dann im Tandem zwischen den beiden Teilzeitkräften.