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Arbeitsvertrag

Autor: Tobias Egli / am

Der Arbeitsvertrag ist mit seinem Inhalt für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer verpflichtend. Er sollte unbedingt schriftlich verfasst sein

Der Arbeitsvertrag gehört zu den Dokumenten, die man am liebsten unterschreibt und dann lange nicht mehr benötigt. In diesem wichtigen Papier ist festgehalten, was der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer erwarten darf. Umgekehrt stehen auch die Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag. Damit beide Seiten Sicherheit haben, sollte er in schriftlicher Form verfasst sein.

Arbeitszeit und Gehalt sollten enthalten sein

Mit dem Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Arbeitnehmer, eine bestimmte Leistung zu erbringen. In erster Linie gehört dazu die Zeit, die er seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Die Arbeitszeit pro Woche sollte deshalb unbedingt im Vertrag aufgeführt sein. Im Gegenzug hat der Arbeitgeber die Pflicht, den vereinbarten Lohn oder das Gehalt zu zahlen.

Die Arbeitszeit und der Lohn sind deshalb wichtige Inhalte, die unbedingt im Arbeitsvertrag aufgeführt sein sollten. Hinzu kommen weitere Angaben wie der Name des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers mit den jeweiligen Adressen. Der Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Position des Mitarbeiters sind ebenfalls aufgeführt. Hinzu kommen vereinbarte Zuschläge oder Besonderheiten wie ein Konkurrenzverbot oder Regelungen zu Überstunden.

Was meist nicht im Arbeitsvertrag steht

Im Vertrag sind viele wichtige Dinge dokumentiert. Sie dienen vor allem der Absicherung des Arbeitnehmers, damit dieser genau weiss, was der Vorgesetzte von ihm erwartet. Trotzdem gibt es einige Details, die hier meist nicht aufgeführt sind.

Dazu gehören Vereinbarungen zu Gratifikationen oder zur Tätigkeit im Homeoffice. Die meisten Arbeitgeber behalten sich vor, hier individuelle Absprachen zu treffen. Sie können einzelfallbezogen sein und sind meist nicht rechtlich verpflichtend. Deshalb nimmt man solche Details nicht in den Arbeitsvertrag auf.

Was muss in einem Arbeitsvertrag alles drin stehen?

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Hier sind die Rechte und die Pflichten beider Vertragspartner festgehalten. Bei Streitigkeiten ist der Vertrag die wichtigste Grundlage, wenn ein Vertragspartner seine Rechte oder Pflichten verletzt.

Warum ist ein Arbeitsvertrag nötig?

Aus juristischer Sicht ist ein Arbeitsvertrag ein Schuldverhältnis. Darin verpflichtet sich der Arbeitnehmer, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Im Gegenzug sagt der Arbeitgeber zu, den verhandelten Bruttolohn zu zahlen. Der Vertrag könnte durchaus mündlich geschlossen werden. Früher war das auch so üblich.

Zur Sicherheit für beide Vertragspartner ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag aber sehr zu empfehlen. Häufig umfasst der Vertrag nur wenige Sätze. Trotzdem enthält er die wichtigsten Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Besonders wichtig wird ein Arbeitsvertrag bei Streitigkeiten. Typische Auseinandersetzungen im Arbeitsleben drehen sich um die Lohnzahlung oder die Arbeitszeit. Das Gehalt, die Arbeitszeit und andere wichtige Rechte und Pflichten sollten im Vertrag so genau wie möglich geregelt sein.

Was steht in einem Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag umfasst häufig nur eine einzige Seite. Sie genügt, um die wichtigsten Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers zu dokumentieren. Unbedingt enthalten sein sollten:

  • der Name von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis beginnt
  • die Funktion des Mitarbeiters
  • der Bruttolohn
  • die Arbeitszeit pro Woche

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss das Datum des letzten Arbeitstags aufgeführt sein. Nicht enthalten sind übrigens häufig Regelungen zu freiwilligen Gratifikationen des Arbeitgebers.

Auf unserer Webseite erfährst du mehr über die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis. Zudem kannst du uns gerne kontaktieren.

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