Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung: Was sind die Vorteile für Mitarbeiter und wie funktionieren die unterschiedlichen Modelle in der Praxis?
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine zusätzliche finanzielle Absicherung für Arbeitnehmer. Sie wird durch den Arbeitgeber organisiert. Mitarbeitern eines Unternehmens steht die bAV exklusiv zur Verfügung. Sie ergänzt die staatliche Renten- und Pflegevorsorge sowie private Massnahmen mit ähnlichen Zielen. Damit ist die betriebliche Altersversorgung eine der drei Säulen der Altersvorsorge im Schweizer System.
Wofür ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Eine betriebliche Altersversorgung verfolgt unterschiedliche Ziele. In erster Linie geht es darum, die Absicherung der Arbeitnehmer zu verbessern. Dies betrifft besonders die Vorsorge und finanzielle Absicherung im Alter. Einige der üblichen Leistungen einer betrieblichen Altersvorsorge sind:
- Versorgung des ehemaligen Arbeitnehmers im Alter
- Absicherung der Hinterbliebenen beim Tod
- finanzielle Versorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sowie Invalidität
Eine betriebliche Altersvorsorge kann all diese oder nur einzelne Punkte abdecken sowie weitere Leistungen bieten.
Wer kann die betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen?
Die betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich für alle Arbeitnehmer eines Unternehmens da. Dazu gehören unter anderem:
- Festangestellte
- Teilzeitkräfte
- Auszubildende
- Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und Saisonarbeiter
- Geschäftsführer
Welche Modelle gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung?
Die betriebliche Altersversorgung kann auf unterschiedliche Weise organisiert werden. In der Regel erfolgt die Versorgungszusage über eine externe Versicherung. Es gibt eine Reihe von Versicherungsdienstleistern, die sich auf die betriebliche Altersversorgung spezialisiert haben.
Wie bei anderen Sozialversicherungen erfolgt eine monatliche Beitragszahlung. Die Beiträge zahlt entweder der Arbeitgeber vollständig oder er teilt sie sich mit den Mitarbeitern. In letzterem Fall handelt es sich um eine Entgeltumwandlung. Dadurch erwirbt der Arbeitnehmer ein Anrecht auf die Versorgung. Dies wird beitragsorientierte Leistungszusage genannt.
Seltener ist eine betriebliche Altersversorgung direkt durch den Arbeitgeber. Dabei gibt der Arbeitgeber selbst eine Leistungszusage. Dies kann zum Beispiel die Zusage einer monatlichen Rente in Höhe von CHF 500 sein. Solche Lohnnebenleistungen steigern die Attraktivität eines Arbeitgebers.