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Dienstreise

Autor: Tobias Egli / am

Dienstreisen gehören oftmals zum Jobprofil, können jedoch aus triftigen Gründen abgelehnt werden. Für Unterkunft, Fahrt und Verpflegung fallen Spesen an.

Dienstreisen verursachen Kosten und Auslagen, die vom Arbeitgeber zu tragen sind. Alle Auslagen werden im Rahmen der Reisekostenabrechnung geltend gemacht und im Nachgang durch den Arbeitgeber erstattet.

Was ist eine Dienstreise?

Dienstreisen bezeichnen Reisen von Arbeitnehmern aus beruflichen Anlässen. Dies umfasst ebenfalls Auslandseinsätze von Organisationen. Die Arbeitsleistung wird dann ausserhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte erbracht. Dies kann beispielsweise bei der Eröffnung einer neuen Dependance der Fall sein.

Wer geht auf Dienstreisen?

Dienstreisen sind in zahlreichen Branchen üblich. Besonders häufig sind Vertriebler im Aussendienst auf Geschäftsreise. Doch auch in Gewerken wie dem Hoch- und Tiefbau, dem Versicherungswesen oder dem produzierenden Gewerbe kommen Dienstreisen häufig vor.

Wer bezahlt die Dienstreise in der Schweiz?

Dienstreisen von Schweizer Arbeitnehmern werden durch das Unternehmen gezahlt. Selbstständige können Geschäftsreisen von der Steuer absetzen. Die Sätze und Pauschalen werden durch betriebliche Vereinbarungen oder Gesamtarbeitsverträge vorgegeben.

Ist Reisezeit gleich Arbeitszeit?

Ob die Reisezeit zur Arbeitszeit gehört, ist nicht selten ein Streitpunkt. Reisezeiten werden dann nicht als Dienstzeit angesehen, wenn Beschäftigte währenddessen auch entspannen könnten, etwa in der Bahn oder dem Flugzeug. Reisen im Auto fallen dagegen in die Arbeitszeit.

Können Arbeitnehmer eine Dienstreise ablehnen?

Ob eine Dienstreise abgelehnt werden kann, hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag ab. Doch auch die Interessen von Beschäftigten fliessen in die Entscheidung ein. Ein triftiger Ablehnungsgrund ist etwa die Fürsorgepflicht für Kinder oder gesundheitliche Gründe.

Wie werden Dienstreisen in der Schweiz abgerechnet?

Dienstreisen werden im Rahmen der Reisekostenabrechnung geltend gemacht. Sie enthält:

  • Verpflegungsaufwand
  • Übernachtungskosten
  • Reisenebenkosten
  • Geschäftsreiseversicherung

Für Geschäftsreisen in der Schweiz kann eine Fahrzeit von jeweils maximal drei Arbeitsstunden für Hin- und Rückfahrt geltend gemacht werden. Berechnungstabellen enthalten die pauschalen Fahrtkosten pro Kilometer in Abhängigkeit des Kantons sowie des Fahrzeugs. Sie liegen durchschnittlich bei 71 Rappen pro Kilometer.

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