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Jobwechsel

Autor: Tobias Egli / am

Ein Jobwechsel ist heutzutage nichts Ungewöhnliches. Viele Arbeitnehmer wagen damit einen Karriereschritt, der sie beruflich voranbringt.

Eine berufliche Karriere verläuft heute selten linear. Rund zwei Drittel aller Schweizer wechseln mindestens einmal ihren Job. Das bringt neue Chancen und vielfach auch mehr Gehalt. Doch ein Jobwechsel sollte gut durchdacht und gründlich geplant werden. Vor allem sollte man den bisherigen Arbeitgeber nicht einfach vor den Kopf stossen.

Wie oft ist ein Jobwechsel sinnvoll?

Der Wechsel in einen neuen Job kann für die persönliche Entwicklung und Karriere durchaus hilfreich sein. Sinnvoll ist ein neuer Job, wenn man sich mit seiner bisherigen Tätigkeit nicht ausgelastet fühlt. Ein oftmaliger Jobwechsel kann aber auch mehr schaden als nützen. So kann ein Jobhopping dem Lebenslauf einen unangenehmen Beigeschmack verleihen.

Es genügt, wenn alle drei bis fünf Jahre ein Jobwechsel durchgeführt wird. Je älter man wird, desto seltener sollte man seinen Arbeitsplatz wechseln. Wenn ein Jobwechsel mit Mass und Ziel erfolgt, zeugt er von Flexibilität und Lernbereitschaft. Ein mehrjähriges Verweilen am selben Arbeitsplatz spricht jedoch für Zuverlässigkeit.

Wann muss ich meinen Arbeitgeber bei einem Jobwechsel informieren?

In jedem Fall muss jeder Jobwechsel gut geplant werden. Der bisherige Arbeitnehmer sollte rechtzeitig vor dem Jobwechsel in Kenntnis gesetzt werden. Am besten orientiert man sich dabei an den im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Denn der Arbeitnehmer braucht auch Zeit, um einen neuen Mitarbeiter zu finden.

Was sollte man beim Jobwechsel noch beachten?

Wenn ein Jobwechsel geplant ist, empfiehlt es sich, auch andere Aspekte zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Eine Ist-Analyse des bisherigen Jobs
  • Eine Bewertung der Chancen im neuen Job
  • Eine realistische Selbsteinschätzung und Prüfung der Qualifikationen

Zudem sollte man den Pensionskassenwechsel berücksichtigen, der aus einem Jobwechsel resultiert.

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