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Jugendlohn

Autor: Tobias Egli / am

Der Jugendlohn gibt dem Nachwuchs die Möglichkeit, sich im Umgang mit Geld zu üben und wertvolle Erfahrungen für die Zukunft zu sammeln.

Der Jugendlohn ist eine Art Erweiterung vom Taschengeld. Die Eltern zahlen ihren Kindern regelmässig einen gewissen zusätzlichen Betrag aus. Dieser ist aber nicht für die freie Verfügung gedacht. Denn damit bestreiten die Kinder Ausgaben des täglichen Bedarfs.

Dabei handelt es sich lediglich um Kosten, die die Familie ohnehin begleichen muss. Es entsteht also kein finanzieller Mehraufwand, stattdessen nimmt das Geld nur einen kleinen Umweg. Es wandert erst von den Eltern zu den Kindern, dann wieder zurück und schliesslich zum richtigen Empfänger. Somit können Familien verschiedenster Einkommensklassen Gebrauch vom Jugendlohn machen.

Warum sollten Eltern diesen Aufwand betreiben?

Mit dem Jugendlohn schulen Eltern den Umgang ihrer Kinder mit Geld. Diese lernen, verantwortungsvoll damit umzugehen, und sehen, dass das Konto bei der Bank kein unerschöpflicher Geldbrunnen ist. Sie lernen, Geld und alles, was damit erworben werden kann, besser wertzuschätzen.

Gleichzeitig bietet der Jugendlohn ein tolles Training für die Zukunft, wenn die Kinder ihr eigenes Geld verdienen. Dann haben sie bereits gelernt, worauf sie im Umgang mit ihren finanziellen Ressourcen achten müssen.

Eltern zeigen ihrerseits ihren Kindern mit der Einführung des Jugendlohns, dass sie ihnen Vertrauen schenken. Sie trauen ihnen damit ein hohes Mass an Eigenverantwortung zu und das stärkt das Selbstbewusstsein des Nachwuchses.

Wie hoch ist ein Jugendlohn?

Die Höhe des Jugendlohns ist nicht festgelegt und hängt ganz vom Lebensstandard der Familie ab. Eltern können ihn ganz leicht selbst ermitteln:

  1. Notieren der Kosten, in die das Kind einbezogen werden soll
  2. Schätzen des Budgets, das für Kleidung, Friseurbesuche, Lehrmittel und mehr benötigt wird
  3. Herunterrechnen des jährlichen Geldbedarfs auf einen Monat

Bestenfalls richten Eltern extra ein Konto ein, auf das sie den Jugendlohn samt Taschengeld überweisen.

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