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Lohnsteuerjahresausgleich

Autor: Tobias Egli / am

Lohnsteuerjahresausgleich für Grenzgänger: Wann ist es für Grenzgänger in die Schweiz sinnvoll, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen?

Über den Lohnsteuerjahresausgleich ermitteln Arbeitnehmer ihre korrekte Lohnsteuer für ein Kalenderjahr. Die Korrektur erfolgt durch den Arbeitgeber zum Ende des Jahres. Unter bestimmten Umständen ist es für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, sinnvoll, einen Lohnsteuerjahresausgleich zu beantragen.

Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist im deutschen Steuerrecht eine Erklärung, über die der tatsächliche Lohnsteuerbetrag von Arbeitnehmern ermittelt wird. In Deutschland sind Arbeitgeber mit mehr als zehn Angestellten zum Stichtag am Jahresende verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen.

Über den Lohnsteuerjahresausgleich wird zu viel einbehaltene Lohnsteuer mit der Lohnabrechnung im Dezember an den Mitarbeiter ausgezahlt. Dies verhindert eine lange Wartezeit bei Erstattungen über die Einkommensteuererklärung.

Wer muss einen Lohnsteuerjahresausgleich in der Schweiz machen?

Bei Grenzgängern, die in der Schweiz arbeiten, aber in Deutschland leben, gibt es besondere Steuerregeln. Durch Doppelbesteuerungsabkommen wird der Lohn in Deutschland versteuert. Gleichzeitig behält die Schweiz ebenfalls einen Teil des Bruttoarbeitslohns von Grenzgängern ein. Diese Quellensteuer in Höhe von 4.5 Prozent soll Steuerflucht vorbeugen.

Der Lohnsteuerjahresausgleich wird nur von deutschen Arbeitgebern durchgeführt. Somit muss zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr eine Beschäftigung in Deutschland bestehen, um einen solchen Ausgleich durchführen zu können. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Sie können ihn jedoch beantragen. Dies ist sinnvoll, wenn klar ist, dass zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde.

Ein mögliches Szenario ist, dass im laufenden Jahr die Beschäftigung in der Schweiz beendet wurde. Die letzten Monate des Jahres wurde dann wieder in Deutschland gearbeitet. Dies hat wahrscheinlich dazu geführt, dass zu viel Lohnsteuer entrichtet wurde. Über einen Lohnsteuerjahresausgleich lässt sich die Überzahlung noch im laufenden Jahr über die Lohnabrechnung korrigieren.

Durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz wird die Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Somit wird vermieden, dass eine zu hohe Besteuerung des Einkommens vorgenommen wird. Aus diesem Grund ist beim Lohnsteuerjahresausgleich für teilweise Grenzgänger immer mit einer Erstattung zu rechnen.

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