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Lohnabrechnung

Autor: Tobias Egli / am

In der Lohnabrechnung ist der Bruttolohn mit allen Zuschlägen und Abzügen aufgeführt. Brutto und Netto können deutlich voneinander abweichen.

Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Rechte und Pflichten. Eine der wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers ist die Ausstellung einer Lohnabrechnung. Umgekehrt hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine schriftlich erstellte Lohnabrechnung. Daraus geht hervor, wie hoch der Nettolohn ist, der auf das Konto des Arbeitnehmers zu überweisen ist.

Obligationenrecht als Grundlage

Das Recht des Arbeitnehmers auf Ausstellung einer Lohnabrechnung in Schriftform ist im Obligationenrecht (OR) dokumentiert. In der Abrechnung stehen der Bruttolohn und der Nettolohn, hinzu kommen die Zuschläge und mögliche Lohnabzüge. Die Beiträge zur Sozialversicherung und die Quellensteuer sind vom Arbeitgeber direkt abzuziehen. Sie müssen ebenfalls auf der Abrechnung stehen.

Der Arbeitgeber kann die Lohnabrechnung selbst erstellen, er kann diesen Prozess aber auch auslagern. Besonders wichtig ist für den Arbeitnehmer in der Regel der Nettolohn. Er weicht gerade bei höheren Gehältern deutlich vom Bruttolohn ab.

Übersicht über Brutto- und Nettolohn

Von grosser Bedeutung ist die Lohnabrechnung auch, weil daraus der Nettolohn zu entnehmen ist. Trotz der zunehmenden öffentlichen Diskussionen über mehr Lohntransparenz ist es unüblich, sich mit Kollegen über den Nettolohn auszutauschen. Viel eher spricht man untereinander über die sinkenden Reallöhne, die vorrangig durch steigende Preise verursacht werden.

Doch der Nettolohn ist das, was dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Deshalb werfen Arbeitnehmer meist einen sehr genauen Blick auf die Lohnabrechnung mit dem Bruttolohn und dem Nettolohn. Die Beiträge zur Sozialversicherung und die meisten Steuern werden als Prozentsatz vom Bruttolohn berechnet. Deshalb gilt, dass Arbeitnehmer mit höherem Bruttolohn mehr Abzüge auf der Lohnabrechnung haben als Kollegen mit geringerem Einkommen.

Wie berechnet man eine Lohnabrechnung?

Nach dem Schweizer Obligationenrecht hat jeder Angestellte das Recht auf eine schriftliche Lohnabrechnung. Darin sind der Bruttolohn und der Nettolohn aufzuführen. Am besten lässt der Arbeitgeber die Lohnabrechnung von einem Experten erstellen. Dabei kann es sich um Steuerbüros und Treuhänder sowie externe Dienstleister handeln.

Was ist eine Lohnabrechnung?

Die Lohnabrechnung ist ein Beleg für den Arbeitnehmer, aus dem sein Nettolohn hervorgeht. Neben dem Nettolohn stehen in der Abrechnung noch weitere Daten. Dazu gehören:

  • Bruttolohn
  • Zuschläge
  • Abzüge für die Sozialversicherungen

Lohnabrechnungen müssen schriftlich erstellt werden. Die Abrechnung des monatlichen Gehalts sollte sorgfältig erfolgen, wobei Fehler grundsätzlich im Nachgang auch korrigiert werden können. Wurde beispielsweise in einem Monat zu wenig Nettolohn ausgezahlt, kann der fehlende Betrag im folgenden Abrechnungszeitraum aufgeschlagen werden.

Unangenehm wird es, wenn dem Arbeitnehmer zu viel ausgezahlt wurde. Im Folgemonat muss der überzahlte Betrag dann vom Nettolohn abgezogen werden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer weniger Geld bekommt. Deshalb ist eine fehlerfreie Lohnabrechnung von grosser Wichtigkeit.

Wer erstellt die Lohnabrechnung?

Immer häufiger setzen Schweizer Unternehmen neue Technologien wie künstliche Intelligenz im Personalwesen ein. Hat ein Arbeitgeber seine Personalabteilung noch nicht digitalisiert, sollte er die Lohnabrechnung einem Profi überlassen.

Viele Betriebe führen die Lohnabrechnung auch selbst in der Personalabteilung durch. In jedem Fall sollte die Abrechnung mithilfe eines professionellen IT-Tools erstellt werden. Die Ausstattung des Personalbüros mit einer guten Software kann Teil einer digitalen Lohnstrategie sein. Diese gewinnt in der Schweiz immer mehr an Bedeutung.

Über aktuelle digitale Trends aus der Personalwelt informieren wir Sie gerne bei Kontaktaufnahme.

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