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Lohnsteuerpauschalierung

Autor: Tobias Egli / am

Eine Lohnsteuerpauschalierung legt einen gewissen Lohnsteuersatz fest. Grenzgänger können aber nur unter bestimmten Umständen davon profitieren.

Normalerweise werden die Steuern auf Basis eines Prozentsatzes berechnet. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Höhe des Einkommens
  • Steuerklasse
  • Familienstand

Doch diese Daten müssen in Deutschland nicht zwingend in Betracht gezogen werden. Eine Lohnsteuerpauschalierung beendet die ständige Neuberechnung der Abzüge. Sie vereinfacht die Berechnung des Nettolohns erheblich und bietet Vorteile für Arbeitgeber und Angestellte.

Was ist eine Lohnsteuerpauschalierung?

Entscheiden sich Arbeitgeber für eine Lohnsteuerpauschalierung, dann legen sie einen bestimmten Prozentsatz zur Steuerberechnung fest. Dabei ist es irrelevant, wie viel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen, welcher Steuerklasse sie angehören oder ob sie verheiratet sind.

Daraus ergeben sich sowohl für die Mitarbeitenden als auch für das Unternehmen selbst verschiedene Vorteile. Arbeitgeber profitieren beispielsweise von einer deutlich weniger aufwendigen Berechnung der Lohnsteuer, denn die individuellen Besteuerungsmerkmale sind dann irrelevant. Dies spart der Buchhaltung Zeit und sie kann sich anderen Aufgaben widmen. Es sind also schlichtweg Vereinfachungsgründe, die zur Lohnsteuerpauschalierung führen.

Was müssen Grenzgänger bei der Lohnsteuerpauschalierung beachten?

In der Schweiz gibt es keine Lohnsteuerpauschalierung, sondern eine Pauschalbesteuerung. Wer eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausübt, kann diese allerdings nicht beantragen. Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, haben demzufolge keine Möglichkeit, von der Lohnsteuerpauschalierung oder der Pauschalbesteuerung zu profitieren.

Möglich wäre dies nur, wenn sie zuziehen, ohne eine Schweizer Staatsbürgerschaft zu beantragen und in der Schweiz zu arbeiten. Ausgenommen ist dabei ehrenamtliche Tätigkeit.

Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung ist auch, dass die Grenzgänger erstmalig in die Schweiz auswandern. Alternativ haben sie mindestens seit zehn Jahren nicht mehr hier gelebt.

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