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Mehrfachbeschäftigung

Autor: Tobias Egli / am

Mehrfachbeschäftigung: Ab wann zählt eine Tätigkeit als mehrfache Beschäftigung und unter welchen Umständen ist dies erlaubt?

Als Mehrfachbeschäftigung wird es bezeichnet, wenn eine Person gleichzeitig für verschiedene Arbeitgeber aktiv ist.

Was gilt als Mehrfachbeschäftigung?

Es gibt eine klare Definition, was als Mehrfachbeschäftigung gilt. Die beiden Faktoren, die erfüllt sein müssen, sind:

  • mindestens zwei feste Arbeitsverhältnisse gleichzeitig
  • mindestens zwei verschiedene Arbeitgeber

Dann wird von einer Mehrfachbeschäftigung gesprochen. Wer also zwei unterschiedliche Aufgaben mit separaten Arbeitsverträgen für denselben Arbeitgeber ausführt, ist nicht mehrfach beschäftigt. Gleiches gilt, wenn eine Tätigkeit als Angestellter und die andere selbstständig ausgeführt wird. Dies erfüllt die Definition einer nebenberuflichen Tätigkeit.

Ein Beispiel für eine Mehrfachbeschäftigung ist, wenn ein Koch tagsüber in der Kantine einer Fabrik angestellt ist. Abends arbeitet er dann in einem Restaurant und ist dort ebenfalls Angestellter. Der zeitliche Umfang ist dabei nicht relevant. Es kann sich bei der zweiten Tätigkeit also um eine Nebenbeschäftigung mit begrenzter Stundenzahl wie einen Teilzeitjob handeln.

Auch ist eine Mehrfachbeschäftigung nicht auf zwei Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Grundsätzlich kann eine Person drei oder sogar noch mehr Beschäftigungen haben. Dies kommt vor allem in geringfügiger Beschäftigung häufig vor, wenn die einzelnen Anstellungen nur einen jeweils sehr geringen Umfang haben.

Wann steht eine Mehrfachbeschäftigung im Konflikt mit der Haupttätigkeit?

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über eine geplante Mehrfachbeschäftigung zu informieren. Wer einen Nebenjob annehmen will, muss dafür eine Genehmigung des aktuellen Arbeitgebers haben.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass gesetzliche Regelungen eingehalten werden und der Arbeitnehmer seiner Treuepflicht nachkommt. Steht die Mehrfachbeschäftigung in direkter Konkurrenz zur ersten Anstellung, dann kann der Arbeitgeber sie untersagen. Dies ist im Obligationenrecht geregelt. So wird verhindert, dass ein Angestellter entgegen den Interessen seines Arbeitgebers aktiv ist.

Aktuelle Jobangebote in der Schweiz

Dein Traumjob ist noch nicht dabei? Du kannst die Suche ganz einfach verfeinern, indem du hier den gewünschten Jobtitel eingibst:

Projektleiter/Fachplaner Verteilnetz 100% (w/m)
Administrative Assistant - Hotel Development - (in English)
Senior Consultant für Indien/Südasien mit Medtech-Fokus (100%)
COORDINATION OFFICER
Lehrstelle Detailhandelsassistent/in EBA 100%
Scientific Assistant in Embedded Systems (50-100 %)
Projektleiter Industrie-Heizungen (m/w/d)
Medienberater im Innen- und Aussendienst (m/w) 100% (Bülach)
Assistants médicaux (H/F/D)
Lernende*r Detailhandelsassistent*in EBA Lebensmittel, Filiale Zuchwil 100%
Senior Consultant Data & Analytics 60% bis 100%
Wohnberater/in (80-100%)
Dentalassistentin 60 - 100%
Projektleiter Projektingenieur Anlagenbau (m/w/d)
Assistant(e) en prophylaxie (40% à 100%)
Global Project Manager Rail & e-Mobility (80-100%)
Projektleiter/in Anlagenbau
Weiterbildungsassistent*in Spezialist*in Labormedizin, Immunologie FAMH 100%
Comptable (h/f) Mission temporaire 100%
Kundenberater Customer Service Center CSC (w/m/d)
Firmenkundenberater/in 80% - 100% in Luzern
Ingénieur - Chef de projet routier senior (f/m/d)
Finance Consultant
Un/e réceptionniste Bains auxiliaire, en extra
Un/une assistant/e socio-éducatif/ve ou auxiliaire à 60%
Lehrstelle als Detailhandelsassistent*in EBA
SAP Finance S/4 HANA In-House Berater*in / Applikations-Betreuer*in 60-100%
Dozierende Organisationslehre und Projektmanagement (Dipl. Chefarztsekretär/in, Med. Praxisleiter/in)
Kundenberater im Aussendienst, Verkaufsregion AG/BE/SO/BL
Arztsekretär/in internes Schreibbüro 60-100%
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