Pauschalbesteuerung
Die Pauschalbesteuerung können ausländische Personen nutzen, die in der Schweiz leben, hier aber keiner Arbeit nachgehen.
Die Pauschalbesteuerung wird auch als Besteuerung nach dem Aufwand bezeichnet. Sie ist anwendbar auf ausländische Staatsbürger, die in der Schweiz leben, aber hier nicht erwerbstätig sind. Die Pauschalbesteuerung sieht vor, dass bei diesen Personen die Steuern nicht auf Basis ihres Einkommens oder ihres Vermögens berechnet werden. Vielmehr wird der Aufwand besteuert, den sie für ihre Lebensführung haben.
Wie funktioniert die Pauschalbesteuerung in der Schweiz?
Zur Ermittlung des Betrags, der im Rahmen der Pauschalbesteuerung an den Staat zu zahlen ist, werden die Lebenshaltungskosten zugrunde gelegt. Als solche gelten Kosten, die die betroffene Person für sich selbst sowie für Menschen hat, denen gegenüber sie unterhaltspflichtig ist. Dies betrifft Ausgaben, die sowohl in der Schweiz als auch im Ausland anfallen.
Gilt die Pauschalbesteuerung in der gesamten Schweiz?
Die Pauschalbesteuerung steht seit einiger Zeit in der Kritik. Demnach verschafft sie reichen ausländischen Personen steuerliche Vorteile. In den folgenden fünf Kantonen ist diese Art der Versteuerung seit 2009 nicht mehr möglich:
- Zürich
- Basel-Stadt
- Basel-Landschaft
- Schaffhausen
- Appenzell Ausserrhoden
In allen anderen Kantonen ist diese Methode der Besteuerung weiterhin möglich. Allerdings haben mehrere Kantone, darunter St. Gallen, Luzern und Bern, die Regeln im Vergleich zur Einführung der Pauschalbesteuerung verschärft.
Zudem wurde im Oktober 2012 eine Volksinitiative zur schweizweiten Abschaffung der Besteuerung eingereicht. Das Schweizer Volk konnte darüber im November 2014 entscheiden und tat dies zu knapp 60 Prozent mit einem «Nein».
Auf wie viele Personen wird die Pauschalbesteuerung in der Schweiz angewendet?
Die Anzahl der Personen, die die Pauschalbesteuerung nutzen, ist verschwindend gering. So gab es im Jahr 2018 lediglich rund 4500 Menschen, deren Steuern auf diese Weise ermittelt wurden. Dies entspricht weniger als 0.1 Prozent der in der Schweiz steuerpflichtigen Personen.