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Pendlerpauschale

Autor: Tobias Egli / am

Die Pendlerpauschale dient der Entlastung von Arbeitnehmern. Die Fahrtkosten von Pendlern werden vom zu versteuernden Lohn abgezogen.

Durch die Pendlerpauschale möchte der Staat angestellte Arbeitnehmer finanziell durch Bezuschussung der Fahrtkosten entlasten.

Was ist eine Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale dient im Steuerrecht der pauschalen Abgeltung von Fahrtkosten. Dabei können Arbeitnehmer die Kosten für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung steuerlich geltend machen.

Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Arbeitnehmer erhalten für den Weg, den sie zwischen ihrem Zuhause und ihrem Arbeitsort zurücklegen, eine steuerliche Vergünstigung. Allerdings muss die erste Wahl ein öffentliches Verkehrsmittel sein. Steht ein solches nicht zur Verfügung, sind auch Fahrten mit anderen Fahrzeugen möglich. Auch wenn das Pendeln in einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, kann ein anderes Transportmittel verwendet werden.

Ein weiterer Faktor, der das Nutzen privater Fahrzeuge für das Pendeln rechtfertigt, ist ein beträchtlicher Weg zur nächsten Haltestelle. Würde die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel über eine Stunde pro Tag dauern, besteht ebenfalls Anspruch auf eine Pendlerpauschale für andere Fahrzeuge.

Je nachdem, mit welchem Transportmittel der Arbeitnehmer zur Arbeit fährt, kann er bestimmte Beträge geltend machen:

  • Die Kosten für die Nutzung von Kleinkrafträdern, Fahrrädern und Motorfahrrädern können bis 700 Franken pro Jahr geltend gemacht werden.
  • Bei Motorrädern mit weissem Kontrollschild sind es 40 Rappen pro Kilometer.
  • Autofahrer mit privatem Pkw können bis 3000 Kilometer pro Jahr 60 Rappen pro Kilometer abziehen. Zwischen 3001 und 5000 Kilometer sind 50 Rappen anrechenbar, ab 5000 Kilometer 40 Rappen.

Wer kann die Pendlerpauschale beantragen?

Die Pendlerpauschale können vor allem Arbeitnehmer beantragen, die die Strecke zur Arbeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Dies gilt auch für Teilzeit-Beschäftigte, die an mindestens einem Tag pro Woche zur Arbeit fahren.

Wie kann ich die Pendlerpauschale beantragen?

Berücksichtigt der Arbeitgeber die Pendlerpauschale, ist keine explizite Geltendmachung durch den Arbeitnehmer erforderlich. Wurde sie nicht bei der laufenden Lohnabrechnung berücksichtigt, kann sie im Zuge der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. So können Arbeitnehmer bis zu 700 Franken pro Jahr von der Steuer absetzen.

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