Personalkosten
Die Personalkosten umfassen Löhne und Lohnnebenkosten wie Sozialabgaben, die direkt vom Arbeitgeber an die AHV abgeführt werden.
Die Personalkosten sind meist der teuerste Posten in der Produktion von Gütern oder Dienstleistungen. Sie beinhalten neben dem Lohn oder Gehalt die Personalnebenkosten.
Was sind Personalkosten?
Personalkosten, auch als Arbeitskosten bezeichnet, entsprechen den Ausgaben eines Unternehmens, die zur Beschäftigung eines Angestellten aufgewendet werden. Sie beinhalten auch Sozialabgaben sowie die Kosten der Personalrekrutierung und der beruflichen Bildung.
Im Jahr 2018 beliefen sich die Lohnnebenkosten der Gesamtwirtschaft auf 61.90 Franken pro Stunde. Ein grosser Teil der Produktionskosten von Unternehmen entfällt auf die Arbeitskosten, weswegen sich diese massgeblich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.
Die Personalnebenkosten umfassen:
- Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung
- Sozialkosten aus staatlichen und betrieblichen Vereinbarungen (etwa Rentenbeiträge)
- Entgeltfortzahlungen
- Urlaubsgeld
- geldwerte Vorteile
Das Personal-Controlling befasst sich mit der Aufstellung der Personalkosten innerhalb des Budgets sowie ihrer Optimierung (Personalkosten-Planung). Die vorgegebenen Kapazitäten gestatten die Berechnung der zu erwartenden Aufwendungen.
Wer zahlt Personalkosten in der Schweiz?
Die Personalkosten sind in der Regel Fixkosten. Sie sind – unabhängig vom Umsatz – durch das Unternehmen an den Staat zu entrichten.
Anders als in den Staaten der EU müssen Schweizer Arbeitgeber keinen Anteil zur Krankenversicherung zahlen. Die Pflegeversicherung ist nicht obligatorisch und ebenfalls vom Arbeitnehmer zu tragen. Teilweise sind Leistungen bereits über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.
Wie berechnen sich die Personalkosten?
Die Personalkosten werden auf Basis vom Bruttolohn des Arbeitnehmers und weiteren tariflichen, betrieblichen oder freiwilligen Nebenkosten berechnet. Insgesamt betragen die gesetzlichen Sozialabgaben 10.6 Prozent und werden direkt durch den Arbeitgeber an die Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung abgeführt.
- AHV 8.7 Prozent
- IV 1,4 Prozent
- EO 0.5 Prozent
Die Arbeitslosenversicherung beträgt 2.2 Prozent des Brutto-Entgelts. Ab einem Jahreseinkommen von 148'200 Franken wird ein Solidaritätsprozent abgezogen. Der Beitrag an die Familienausgleichskasse unterscheidet sich je nach Kanton und liegt zwischen 0.7 und 3.5 Prozent. Der Verwaltungskostenbeitrag der Ausgleichskasse beträgt fünf Prozent der Sozialabgaben.