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Pflegezeit

Autor: Tobias Egli / am

Eine Pflegezeit nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer dann in Anspruch, wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt oder verunfallt.

Rund 140‘000 Schweizerinnen und Schweizer übernehmen die Pflege eines älteren Familienmitglieds. Bei Bedarf können sie eine Pflegezeit in Anspruch nehmen. Doch nicht nur ältere Generationen benötigen Unterstützung. Auch in folgenden Fällen ist Pflege vonnöten:

  • wenn die Kinder schwer erkranken
  • wenn die Partnerin oder der Partner verunfallt
  • wenn ein Familienmitglied den Alltag aufgrund einer Behinderung nicht allein bewältigen kann

Die Pflege und Genesung der Angehörigen stehen dann an erster Stelle und der Job rückt in den Hintergrund.

Die Betreuung nimmt viel Zeit in Anspruch und ist häufig nicht mehr mit dem Beruf zu vereinbaren. Nimmt ein Arbeitnehmer eine Pflegezeit in Anspruch, dann wird er für diesen Zeitraum von der Arbeit freigestellt. So kann er sich voll und ganz auf das erkrankte oder verunfallte Familienmitglied konzentrieren.

Wer zahlt die Pflegezeit in der Schweiz?

Unter Pflegezeit sind zusätzliche freie Tage zu verstehen, in denen Arbeitgeber vom Unternehmen voll bezahlt werden. Laut Arbeitsgesetz können sie maximal drei dieser zusätzlichen Urlaubstage in Anspruch nehmen. Besteht akuter Pflegebedarf eines Familienmitglieds? Dann müssen Arbeitgeber ihren Angestellten ausreichend Zeit geben, um eine dauerhafte Lösung für die Pflege zu finden.

Ob diese Tage bezahlt werden, hängt von der Kulanz der Vorgesetzten ab. Die Gesetzestexte regeln derartige Fälle nicht klar. Bei längerer Abwesenheit sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also auf den guten Willen der Chefetage angewiesen. Es gilt in jedem Fall, individuelle Lösungen zu finden. Teilweise werden neben drei zusätzlichen bezahlten Urlaubstagen weitere unbezahlte Tage gewährt.

Nicht selten ist auch die Grösse des Unternehmens entscheidend. Fällt von mehreren Dutzend Mitarbeitenden eine Person für längere Zeit aus, dann lässt sich dies oftmals noch verkraften. Bei kleinen Unternehmen mit lediglich einer Handvoll Mitarbeitenden fehlt hingegen jede einzelne Arbeitskraft schmerzlich. Ein längeres Fernbleiben ist deshalb oftmals nicht realisierbar – ob nun bezahlt oder unbezahlt.

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