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Urlaubsanspruch

Autor: Tobias Egli / am

Urlaubsanspruch und die gesetzlichen Regelungen: Wie wird entschieden, wer Vorrang bei einem Urlaubsantrag hat und wie viel Anspruch hat ein Arbeitnehmer?

Der Urlaubsanspruch gehört zu den Grundrechten von Arbeitnehmern. In der Praxis ist es hingegen nicht immer einfach, die Wünsche von Arbeitnehmern zu erfüllen. Welche Rechte haben sie beim Urlaubsanspruch und wann kann der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag ablehnen?

Welchen Urlaubsanspruch haben Arbeitnehmer?

Die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern in der Schweiz sind in Artikel 329a vom Obligationenrecht geregelt. Festgelegt ist dort, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Dienstjahr hat. Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben sogar Anspruch auf fünf Wochen Ferien.

Einen Anspruch auf einen längeren Urlaub gibt es hingegen nicht. Wer also ein Sabbatical plant, muss mit seinem Arbeitgeber verhandeln. Ansonsten gibt es kein Anrecht, dass über einen solch langen Zeitraum der Arbeitsplatz erhalten bleibt.

Wer hat Vorrang bei einem Urlaubsanspruch?

Neben den grundsätzlichen Regeln bezüglich des Urlaubsanspruchs gibt es noch einige besondere Punkte im Arbeitsrecht. Dies betrifft vor allem die Regelung, wer Vorrang bei einem Urlaubsanspruch hat. Solche Situationen treten auf, wenn mehrere Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt einen Urlaubsantrag einreichen.

Während der Schulferien haben Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern einen Vorrang beim Urlaubsanspruch. Daher sind Arbeitgeber verpflichtet, die Anträge dieser Personengruppe bevorzugt zu behandeln. Dies bedeutet, dass im Zweifelsfall Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer zugunsten von Eltern schulpflichtiger Kinder abgelehnt werden müssen.

Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, den Ferienzeitpunkt festzulegen oder Anträge auf Urlaub abzulehnen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Fehlen des Arbeitnehmers den reibungslosen Betrieb des Unternehmens gefährdet. Bestimmte Branchen können beispielsweise saisonale Urlaubssperren verhängen. Dies ist etwa im Gaststättengewerbe üblich.

Arbeitgeber sind jedoch angehalten, Urlaubsanträge von Eltern mit schulpflichtigen Kindern auch in dieser Hinsicht bei der unternehmensinternen Planung zu berücksichtigen.

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