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Vorsorgepauschale

Autor: Tobias Egli / am

Vorsorgepauschale in Deutschland und der Schweiz: Welche Auswirkungen hat die Vorsorgepauschale für Grenzgänger und wie sieht sie in der Schweiz aus?

Die Vorsorgepauschale beschreibt in Deutschland einen Freibetrag, der der Einkommensteuer vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Diese Pauschale steht in Verbindung mit Aufwendungen zur sozialen Sicherung.

Wie wird die Vorsorgepauschale berechnet?

In der deutschen Einkommensteuer wird die Vorsorgepauschale individuell kalkuliert. Die Höhe basiert auf zwei Faktoren. Zum einen sind dies die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Davon fliessen 50 Prozent der geleisteten Beiträge eines Kalenderjahres in die Berechnung ein.

Zum anderen gibt es eine Pauschale für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Dieser Teil beläuft sich entweder auf zwölf Prozent des Arbeitslohns oder den Wert einer Vergleichsberechnung aus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Die zwölf Prozent des Arbeitslohns sind auf 1900 Euro beziehungsweise 3000 Euro in der Steuerklasse drei gedeckelt.

Diese beiden Summen werden addiert und ergeben die Vorsorgepauschale.

Wie hoch ist die Vorsorgepauschale in der Schweiz?

Bei Grenzgängern sind Besonderheiten bei der Berechnung der Vorsorgepauschale zu berücksichtigen. Da diese Gruppe von Arbeitnehmern unter Umständen keine Beiträge in die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung einzahlt, hat dies Auswirkung auf die Vorsorgepauschale. Diese würde niedriger ausfallen als bei vergleichbaren Arbeitnehmern, die in Deutschland beschäftigt sind. Somit würden Grenzgänger auch eine höhere Einkommensteuerlast tragen.

Dies wird ausgeglichen, indem maximal 1900 Euro der Beiträge zur Schweizer Sozialversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen angerechnet werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, als Grenzgänger eine private Altersvorsorge zu treffen. Durch die Einzahlung in eine private Direktversicherung oder die Rürup-Rente lassen sich tatsächliche Aufwendungen für die soziale Sicherung nachweisen.

Hier kommt ein weiterer Punkt bei der Vorsorgepauschale zum Tragen. Kann der Steuerpflichtige einen tatsächlichen Vorsorgeaufwand nachweisen, der höher ist als die Pauschale, kann dieser geltend gemacht werden. Aufgrund dieser Besonderheit lohnt sich für Grenzgänger eventuell die Investition in eine private Altersvorsorge.

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