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Zuschläge

Autor: Tobias Egli / am

Zuschläge zum Lohn sind in der Schweiz unter anderem für Überzeit, Sonntags- und Nachtarbeit zahlbar. Aber profitieren tatsächlich alle Arbeitnehmer davon?

Zuschläge zum Lohn werden nach dem Arbeitsgesetz in verschiedenen Situationen fällig. Die gängigsten sind:

  • Überstunden
  • Überzeit
  • Sonntagsarbeit
  • Nachtarbeit

Für Pikettdienst werden üblicherweise keine Lohnzuschläge berechnet. In einzelnen Arbeitsverträgen können aber dafür oder für andere Leistungen besondere Zuschläge vereinbart sein.

Für Überstunden und Überzeit wird typischerweise eine Zulage von 25 Prozent gezahlt. Insbesondere für einfache Überstunden wird in vielen Arbeitsverträgen allerdings vereinbart, dass sie nicht extra bezahlt werden. Eventuell sind sie sogar mit dem Monatsgehalt abgegolten. Werden Überstunden später durch Freizeit ausgeglichen, wird kein Zuschlag ausgezahlt.

Überzeit, also Überstunden, die über die Höchstarbeitszeit hinausgehen, muss grundsätzlich mit einem Zuschlag bezahlt werden. Ausgenommen davon sind zum Beispiel höhere, leitende Angestellte. Im Fall von Bürotätigkeiten wird der Zuschlag erst ab einer Jahresüberzeit von 60 Stunden bezahlt. Er gilt dann aber ab der ersten Stunde.

Für vorübergehende Sonntags- und Nachtarbeit wird ein Zuschlag von 50 beziehungsweise 25 Prozent fällig. Findet die Sonntags- oder Nachtarbeit regelmässig statt, gelten andere Regelungen. So müssen zum Beispiel für regelmässige Nachtarbeit lediglich zehn Prozent zusätzliche Arbeitszeit abgerechnet werden. Für häufig stattfindende Sonntags- und Feiertagsarbeit ist überhaupt kein Zuschlag zu zahlen.

Wie werden Zuschläge berechnet?

Die Zuschläge für Überzeit, Sonntags- oder Nachtarbeit werden nicht auf den Nettolohn, sondern auf den Bruttolohn aufgeschlagen.

Wichtig dabei ist, dass die Zuschläge oft erst nach einiger Zeit fällig werden. Im Fall von Überzeit und Überstunden bleiben zum Beispiel regelmässig 14 Wochen, um die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden auszugleichen. Im individuellen Arbeitsvertrag können sogar wesentlich längere Fristen vereinbar werden. Dementsprechend kann es eine ganze Zeit dauern, bis die Zuschläge tatsächlich berechnet werden.

Diese Faktoren spielen bei der Berechnung von Zuschlägen eine Rolle:

  • zusätzliche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
  • Basis-Brutto-Stundenlohn
  • Sonntags- oder Nachtarbeit nur ausnahmsweise oder regelmässig?
  • Abrechnungsfristen

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