13. Lohn
Lohn in der Schweiz: Diese gesetzlichen Regelungen gibt es zum 13. Monatsgehalt und so hoch ist der zusätzliche Verdienst.
Der 13. Lohn hat sich in der Schweiz eingebürgert. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Falls ein 13. Lohn gezahlt wird, ist dies im Arbeitsvertrag festgelegt. Dann ist er auch ein fester Bestandteil des Arbeitslohns und Angestellte haben einen Anspruch auf Auszahlung. In der Schweiz erhalten rund 90 Prozent der Angestellten ein 13. Monatsgehalt.
Wie hoch ist der 13. Lohn?
Die Höhe des 13. Lohns bemisst sich am monatlichen Bruttogehalt. Üblicherweise entspricht das 13. Monatsgehalt exakt 100 Prozent eines Bruttomonatslohns. Die Bemessungsgrundlage ist der Durchschnitt aus dem monatlichen Gehalt im Berechnungszeitraum. Als solcher werden die vorhergehenden zwölf Monate herangezogen. Somit beeinflussen Lohnsenkungen oder Gehaltserhöhungen auch das 13. Monatsgehalt.
Alternativ gibt es feste Regelungen, die unabhängig vom Monatslohn sind. Dann ist die exakte Höhe des 13. Lohns im Arbeitsvertrag festgehalten. In diesen Fällen beeinflussen Änderungen am Verdienst nicht die Höhe des 13. Monatsgehalts. In einigen Fällen ist die Höhe auch an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt.
Wann wird der 13. Lohn ausgezahlt?
Auch beim Auszahlungszeitpunkt gibt es keine festen Regeln. Es haben sich aber Bräuche bei der Auszahlung etabliert. So wird das 13. Monatsgehalt üblicherweise mit der Lohnabrechnung im November oder Dezember ausgezahlt. In der Regel erfolgt die Auszahlung in einer Summe, manchmal auch in zwei Etappen über diese beiden Monatsabrechnungen verteilt.
Wird das Beschäftigungsverhältnis im laufenden Jahr beendet und ein 13. Lohn ist im Arbeitsvertrag verankert, besteht Anspruch auf Auszahlung. Dann erfolgt die anteilige Berechnung und Auszahlung mit Beendigung des Arbeitsvertrags.
Wer bekommt einen 13. Lohn?
Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf diese jährliche Gratifikation gibt, muss sie vertraglich geregelt sein. Wird der 13. Lohn mehrere Jahre in Folge stillschweigend gezahlt, gilt dies als Gewohnheit. Daraus leitet sich ein Anspruch ab.
Grundsätzlich erhalten alle Arbeitnehmer einen 13. Monatslohn. Dies gilt auch für Teilzeiterwerbstätige sowie Personen, die zum Jahresende nicht mehr im Unternehmen beschäftigt sind. Auch Angestellte, die nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben, erhalten den 13. Lohn. In der Regel erfolgt dann eine anteilige Berechnung entsprechend der Beschäftigungszeit.