Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelte, also Lohn oder Gehalt, sind die Vergütung einer erbrachten Arbeitsleistung. Ein Unternehmen zahlt sie an seine Arbeitnehmer.
Arbeitsentgelte unterscheiden sich nach Fälligkeit, Branche und Qualifikation. Sie sind jeweils zum Monatsende fällig. Abweichend kann im Arbeitsvertrag eine Fälligkeit zum 15. des Folgemonats vereinbart werden.
Was versteht man unter Arbeitsentgelt?
Als Arbeitsentgelt bezeichnet man die finanzielle Vergütung (brutto), die der Arbeitgeber Angestellten für die erbrachte Arbeitsleistung schuldet. Es kann stundenweise (Lohn) oder monatlich (Gehalt) gezahlt werden. Bei freien Berufen wird das Arbeitsentgelt als Honorar bezeichnet.
Welche Arten von Arbeitsentgelt gibt es?
Es gibt folgende Formen von Arbeitsentgelt:
- fester Lohn
- Sachbezüge
- Umsatzbeteiligung
- Provisionen
- Prämien
- Gewinnbeteiligung
- Gratifikationen
- Akkordlohn
- Zulagen
Gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn in der Schweiz?
In der Schweiz kennt man keinen nationalen, gesetzlichen Mindestlohn. In zahlreichen Branchen ist der Mindestlohn durch einen Gesamtarbeitsvertrag vorgegeben. Fünf Kantone schreiben kantonale Mindestlöhne vor.
Wie müssen Überstunden abgegolten werden?
Überstunden sind mit 125 Prozent zu vergüten – unabhängig davon, ob es sich um Überzeit oder Überstunden handelt. Auch wenn die Überstunden-Entschädigung zuvor vertraglich ausgeschlossen wurde, ist die Überzeit entsprechend zu vergüten. Alternativ können Arbeitgeber mit Einverständnis des Arbeitnehmers Freizeit in mindestens gleicher Höhe gewähren.
Wie hoch sind Arbeitsentgelte in der Schweiz?
Das Arbeitsentgelt beträgt durchschnittlich 6538 Franken monatlich. Ein Jurist verdient rund 9000 Franken. Deutlich schlechter bezahlt sind persönliche Dienstleistungen wie Coiffeur, Kosmetik, Fitness-Coaching und Gastronomie. Die besten Löhne bietet die Finanz- und Versicherungsbranche mit Durchschnittslöhnen von 9630 Franken im Monat.
Aus welchen Bestandteilen setzt sich das Arbeitsentgelt zusammen?
Arbeitsentgelte beinhalten:
- Sozialanteile wie Kinderzulagen, Familienzulagen, Altersvorsorge
- einen festen Anteil, der das Existenzminimum sichert
- einen Arbeitsanteil, der die Schwierigkeiten von Arbeit und Arbeitsplatz berücksichtigt
- einen Leistungsanteil: Leistungsverhältnis und Qualität der geleisteten Arbeit, etwa durch Zielvereinbarungen
- einen Dienstalter- und Erfahrungsanteil
- einen ausserordentlichen Anteil, etwa aus Erfolgs- oder Gewinnbeteiligung
- Zulagen für Wochenenden, Feiertage, Bereitschaft