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Grundlohn

Autor: Tobias Egli / am

Der Grundlohn oder Mindestlohn gilt in mehreren Schweizer Kantonen, wirkt Lohn-Dumping entgegen und bietet Arbeitnehmern mehr finanzielle Sicherheit.

Der Grundlohn oder gesetzliche Mindestlohn ist in der Schweiz ein aktuelles Thema. Der monatliche Bruttolohn durch alle Altersstufen und Ausbildungsgrade lag im Jahr 2016 bei 6502 Franken.

Was ist der Grundlohn in der Schweiz?

Der Grundlohn in der Schweiz ist nicht in allen Kantonen gesetzlich vorgeschrieben. Eine Mindestlohn-Initiative wurde im Jahr 2014 von einer Mehrheit der stimmberechtigten Bevölkerung abgelehnt. Seitdem hat sich dennoch – zumindest inoffiziell – ein Grundlohn von 4000 Franken als üblich etabliert. Aus Sicht der Befürworter ist dies ein Meilenstein auf dem Weg zu fairen Lohnquoten.

Wie hoch ist der Grundlohn in der Schweiz?

Bisher haben fünf Schweizer Kantone einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt:

  • Neuenburg (20.08 Franken pro Stunde)
  • Jura (20 Franken pro Stunde)
  • Tessin (19 Franken pro Stunde)
  • Genf (23 Franken pro Stunde)
  • Basel-Stadt (21 Franken pro Stunde)

In den übrigen Kantonen wird der Grundlohn manchmal durch Arbeitgeber und Gewerkschaften in Gesamtarbeitsverträgen verbindlich vereinbart.

Mindestlohn in Gesamtarbeitsverträgen (GAV)

Gesamtarbeitsverträge für Betriebe und Branchen legen Grundlöhne oftmals gemeinsam mit den Gewerkschaften fest. Die Kultur der Gewerkschaften ist in der Schweiz jedoch nicht sonderlich verbreitet. Nur etwa 1.7 Millionen der insgesamt fünf Millionen Arbeitnehmer in der Schweiz geniessen die Absicherung durch einen Gesamtarbeitsvertrag.

Was bringen Grundlöhne?

Grundlöhne sorgen für mehr soziale Gerechtigkeit. Sie gewährleisten, dass eine Vollzeitbeschäftigung zur Existenzsicherung genügt, und verhindern Lohn-Dumping, das das Lohngefüge nachteilig beeinflusst. Besonders Arbeitnehmerinnen profitieren durch den Grundlohn von fairen Gehältern und angemessener Altersrente.

Was bestimmt ein Gesamtarbeitsvertrag?

Der GAV regelt die detaillierten Arbeitsbedingungen und wird durch die Artikel 356 bis 358 des Obligationenrechts bestimmt. Er beinhaltet Vorschriften über Abschluss, Beendigung und Gegenstand von Arbeitsverträgen, Rechte und Pflichten der Parteien sowie Kontrollbestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags.

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