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Mindestlöhne

Autor: Tobias Egli / am

Einen Mindestlohn für alle Branchen und Unternehmen gibt es in der Schweiz nicht. Einige Kantone legen hier vor und setzen eine Lohnuntergrenze fest.

Die Schweiz weicht mit ihrem Mindestlohn von den Regelungen in anderen europäischen Ländern ab. Rund 50 Prozent der Arbeitnehmer sind durch einen Gesamtarbeitsvertrag geschützt. Darin sind auch die Mindestlöhne festgeschrieben. Viele Arbeitgeber und ihre Verbände sehen die Vereinbarung eines Mindestlohns durchaus kritisch. Auch in der Politik werden Lohnuntergrenzen kontrovers diskutiert.

Mindestlöhne sollen den Lebensunterhalt decken

Ein Arbeitnehmer in Vollzeit sollte seinen Lebensunterhalt mit einem einzigen Einkommen bestreiten können. Das jedenfalls ist die Vorstellung, schliesslich gilt die Schweiz als ein Land der hohen Löhne. In der Realität ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Viele Arbeitnehmer mit einer Vollzeitbeschäftigung können kaum die Ausgaben des täglichen Lebens von ihrem Lohn oder Gehalt bezahlen.

Das führt dazu, dass vor allem Mitarbeiter in Branchen mit sehr niedrigen Löhnen zwei oder drei Jobs annehmen müssen. Nur so können sie den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie verdienen. Gerade Taxifahrer, Unterhaltsreiniger oder Tierpfleger verdienen in der Schweiz so wenig, dass es kaum zum Leben reicht.

Immer häufiger spricht man in diesem Zusammenhang von einer Lohnschere. Denn die Differenz zwischen den höchsten und den niedrigsten Löhnen wird ständig grösser. Während Menschen mit einer eher geringen Qualifikation weiterhin wenig verdienen, steigt das Einkommen bei den Höherqualifizierten stetig an. Die sozialen Folgen dieser Entwicklung lassen sich kaum einschätzen.

Ein zunehmender Unmut in der arbeitenden Bevölkerung könnte gerade in den unteren Gehaltsgruppen aber die logische Folge sein. Deshalb sind einige Kantone dazu übergegangen, einen Mindestlohn zu vereinbaren. Diese Mindestlöhne gelten für bestimmte Branchen, in denen die Einkommen traditionell niedrig sind.

Im Tessin, in Jura und Neuenburg geht man noch weiter. In diesen drei Kantonen hat man einen Mindestlohn für den gesamten Kanton eingeführt. Er gilt für alle Branchen und Unternehmen, die dort ansässig sind. Ob dieser Mindestlohn wegweisend für weitere Kantone sein wird, zeigt sich in Zukunft. Für ein Hochlohnland wie die Schweiz könnte es ein guter Ansatz sein.

Der Mindestlohn wird allerdings auch durchaus kritisch betrachtet. Kritiker sehen darin ein Arbeitsverbot für Personen, die eigentlich bereit wären, für weniger als den Mindestlohn tätig zu sein. Demnach würde der Mindestlohn die Arbeitslosigkeit erhöhen.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Schweiz?

Etwa zehn Prozent der Arbeitnehmer in der Schweiz verdienen knapp 22 Schweizer Franken pro Stunde. Geht man von einer Vollzeitbeschäftigung aus, entspricht dies einem Lohn von unter 4000 Franken. Die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz lassen sich damit kaum abdecken.

Seit 2014 gilt der Betrag von 4000 Franken im Monat als die absolute Lohnuntergrenze. Trotzdem verdient man in einigen Branchen noch weniger. Einige Gewerkschaften haben in den Gesamtarbeitsverträgen einen Lohn zwischen 3200 und 3900 Franken festgelegt. Damit unterschreiten sie die Marke von 4000 Franken teils deutlich.

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