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Mutterschutz

Autor: Tobias Egli / am

Der Mutterschutz soll zuvorderst Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Mutter und Kind abwenden. Dafür sorgen umfangreiche gesetzliche Regelungen.

Mit Mutterschutz wird der Zeitraum bezeichnet, in dem Frauen nach der Geburt eines Kindes nicht beschäftigt werden dürfen. Diese Regelung gilt für alle erwerbstätigen Mütter. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie angestellt, selbstständig oder arbeitslos sind. Auch die Beschäftigung im Unternehmen eines Angehörigen fällt unter den Mutterschutz, sofern sie entlohnt wird.

Für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs wird eine Mutterschaftsentschädigung gezahlt. Sie beträgt 80 Prozent des vorherigen Lohns, maximal aber CHF 196 pro Tag. In vielen Unternehmen übersteigt die Entschädigung die gesetzlichen Vorgaben.

Ein Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung besteht nur, wenn die Frau während der Schwangerschaft in der Alters- und Hinterlassenenversicherung versichert war. Zudem muss sie von den neun Monaten der Schwangerschaft mindestens fünf Monate gearbeitet haben. Und sie muss zum Zeitpunkt der Geburt noch immer Arbeitnehmerin oder selbstständig sein.

Während der Schwangerschaft und des Mutterschutzurlaubs geniessen Frauen einen besonderen Schutz. So darf ihnen in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Die tägliche Arbeitszeit ist auf neun Stunden begrenzt. Ab der achten Woche vor dem errechneten Geburtstermin besteht ein Verbot von Nachtarbeit. Vom Gesetz als beschwerlich bezeichnete Arbeiten sowie Arbeiten mit gefährlichen Stoffen müssen in der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden.

Wann geht man in Mutterschutz?

Der Mutterschaftsurlaub beginnt mit der Geburt des Kindes und dauert 98 Tage. Muss das Kind länger im Spital bleiben, kann der Mutterschaftsurlaub auf Gesuch auch erst mit der Heimkehr des Kindes beginnen.

Ein absolutes Beschäftigungsverbot besteht bis zu acht Wochen nach der Geburt. Von der achten bis zur 16. Woche steht es Frauen frei, ihre Erwerbstätigkeit auch in Teilzeit vorzeitig wieder aufzunehmen. In diesem Fall entfällt dann die Entschädigung.

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