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Phantomlohn

Autor: Tobias Egli / am

Phantomlohn beim Arbeitsentgelt: Das müssen Arbeitgeber zum Thema wissen. Auswirkungen und Regelungen von Phantom- oder Fiktivlohn.

Der Begriff Phantomlohn beschreibt Arbeitsentgelte, auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat, die aber nicht ausgezahlt wurden. Phantomlohn wird auch als Fiktivlohn bezeichnet. Es gibt eine Reihe von Gründen, die zu solchen Situationen führen. Arbeitgebern drohen unangenehme Konsequenzen, wenn bei Prüfungen Phantomlohn festgestellt wird.

Was ist ein Phantomlohn?

Bei einem Phantomlohn handelt es sich um zugesicherte Arbeitsentgelte, die jedoch in der Praxis nicht ausgezahlt wurden. Relevant ist dies für die Sozialversicherung. Die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet sich nach dem Arbeitsentgelt. Fällt der Lohn niedriger aus, dann führt das Unternehmen auch weniger Sozialversicherungsbeiträge ab.

Welche Szenarien führen zu einem Phantomlohn?

In der Praxis gibt es eine Reihe von Situationen, die zu einem Phantomlohn führen können. Nicht immer steckt Absicht des Arbeitgebers dahinter. Auch Unwissenheit kann zu einer falschen Abrechnung beim Lohn führen. Dies sind einige Beispiele, die zu Fiktivlohn führen:

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • falsche Abrechnung des 13. Monatsgehalts
  • Modelle mit flexiblen Arbeitszeiten
  • Zusatzleistungen zum Lohn
  • Lohnveränderungen durch Mutter- oder Vaterschaftsurlaub
  • Arbeitsverträge mit Abrufklauseln

Ein häufiges Beispiel ist Phantomlohn bei der Lohnfortzahlung. Sie wird auf Basis des Bruttogehalts berechnet. Hat der Arbeitnehmer jedoch kein festes Gehalt, sondern schwankende Stundenzahlen, ist die Kalkulation der Berechnungsgrundlage erschwert. Setzt der Arbeitgeber zu niedrige Zahlen an, entsteht ein Phantomlohn. Dies ist die Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten Lohnfortzahlung und dem eigentlichen Anspruch des Arbeitnehmers.

Welche Konsequenzen hat Phantomlohn?

Fällt bei Prüfungen auf, dass ein Unternehmen Phantomlohn berechnet hat, dann fordert die Sozialversicherung die entgangenen Beiträge nach. Dies hat für Unternehmen unangenehme Folgen. Eine nachträgliche Korrektur der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers ist nach einer bestimmten Zeit nicht mehr möglich. Somit muss der Unternehmer die kompletten Beiträge, die nachgefordert werden, zahlen.

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