Sozialversicherungsausweis
Einen Sozialversicherungsausweis, auch AHV-Ausweis genannt, benötigt jeder Schweizer Arbeitnehmer. Der Ausweis enthält die persönliche AHV-Nummer.
Der Sozialversicherungsausweis, der auch als AHV-Ausweis bezeichnet wird, ist eines der wichtigsten Dokumente für Schweizer Arbeitnehmer.
Was ist die AHV-Nummer?
Eine AHV-Nummer wird jeder versicherten Person in der Schweiz zugeteilt. Die 13-stellige Sozialversicherungsnummer ist auf der Krankenversichertenkarte zu finden. Besitzt man keine Krankenversicherungskarte oder ist sie nicht mit einer AHV-Nummer versehen, können Personen einen Sozialversicherungsausweis (AHV-Ausweis) beantragen. Dies tun sie bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse.
Welche Daten enthält der AHV-Ausweis?
Der AHV-Ausweis enthält Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum sowie die individuelle AHV-Nummer (Sozialversicherungsnummer) und besitzt die Masse einer Kreditkarte. Er bestätigt die Erfassung einer Person im Register der AHV/IV. Sind die Daten fehlerhaft, kann beim zuständigen Einwohnerregister ein Antrag auf Berichtigung gestellt werden.
Wo bekomme ich meinen ersten Sozialversicherungsausweis?
Wo der erste Sozialversicherungsausweis beantragt werden kann, hängt von Beschäftigungsstatus und Wohnsitz ab.
- Inländische Arbeitnehmer wenden sich an ihren Arbeitgeber.
- Nicht-Erwerbstätige und selbstständig-erwerbende Personen wenden sich an die Eidgenössische Ausgleichskasse oder eine AHV-Dependance.
- Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland wenden sich an die Eidgenössische Ausgleichskasse in Genf.
- In allen anderen Fällen ist die kantonale Ausgleichskasse oder die für den Wohnsitz zuständige AHV-Dependance verantwortlich.
Muss man den alten AHV-Ausweis aufbewahren?
Auch abgelaufene Sozialversicherungsausweise müssen aufbewahrt werden. Erfolgt der Renteneintritt, sind sie der Ausgleichskasse nach Aufforderung einzureichen. Anspruch auf die AHV haben Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren. Sie müssen zudem mindestens ein volles Jahr Beiträge gezahlt haben.
Was ist die AHV in der Schweiz?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll im Alter oder nach einem Todesfall den Existenzbedarf abdecken. Die Sozialversicherung ist für jeden obligatorisch, der in der Schweiz lebt oder einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Dies gilt auch für Gastarbeiter, Grenzgänger, Rentner und Studierende. Beitragspflichtig sind alle volljährigen Versicherten. Die Beiträge werden als Quellensteuer direkt vom Arbeitgeber abgeführt.