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Arbeitslosenversicherung

Autor: Tobias Egli / am

Die Arbeitslosenversicherung ist eine wichtige Säule der Schweizer Sozialversicherung. Sie schützt vor einem Verlust des Einkommens.

Die Arbeitslosenversicherung greift, wenn ein Erwerbstätiger seinen Arbeitsplatz verliert, in Kurzarbeit geht oder bei wetterbedingten Arbeitsausfällen. Sie ist eine elementare Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems. Geschützt sind Arbeitnehmer, nicht aber Selbständige und Personen in arbeitgeberähnlichen Positionen. Weil Letztere in bestimmten Situationen doch den Schutz einer Arbeitslosenversicherung benötigen, steht möglicherweise bald eine Änderung an.

Wichtiger Schutz bei Arbeitslosigkeit

Für einen Arbeitnehmer ist es eine schlimme Vorstellung: Bei einer Kündigung des Arbeitgebers entfällt das Einkommen. Dann ist ein neues Arbeitsverhältnis nötig. Ein Wechsel von einem Arbeitgeber zum anderen sollte nahtlos erfolgen, damit keine staatlichen Leistungen bezogen werden müssen. Manchmal funktioniert dies allerdings nicht, weil eine Kündigung überraschend kommt oder weil man kurzfristig keinen neuen Arbeitsplatz findet.

Damit der Arbeitnehmer dann nicht auf seine Rücklagen zurückgreifen muss, gibt es eine Arbeitslosenversicherung. Sie ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, bis ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen ist und der Arbeitnehmer wieder einen Lohn erhält.

Auch bei Kurzarbeit oder bei einem wetterbedingten Erwerbsausfall greift die Arbeitslosenversicherung. Muss ein Unternehmer Kurzarbeit beantragen, dann haben seine Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatz des entfallenden Einkommens. Das gilt auch, wenn sie ihrer gewohnten Tätigkeit witterungsbedingt nicht nachgehen können und deshalb kein Einkommen beziehen.

Die Beiträge sind von beiden Seiten zu zahlen

Die Versicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte gezahlt. Nach aktueller Regelung fällt für Einkommensanteile unter 148'200 Franken ein Beitrag von 2.2 Prozent an. Für den darüber hinausgehenden Anteil ist ein Beitrag von einem Prozent fällig. Damit sollen auch Arbeitnehmer mit einem gehobenen Einkommen gut geschützt werden.

Anders als die Rentenversicherung steht die Arbeitslosenversicherung nicht ständig in der Kritik, nicht mehr finanzierbar zu sein. Trotzdem ist es die Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung auf Dauer bezahlbar sind.

Wie funktioniert die Arbeitslosenversicherung?

Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam jeweils zur Hälfte. Sie werden Monat für Monat vom Bruttolohn einbehalten. Verliert der Arbeitnehmer seine Stelle, hat er in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld beträgt 70 Prozent des letzten Gehalts. Es wird auf 80 Prozent erhöht, wenn der Empfänger zu Unterhaltszahlungen für Kinder unter 25 Jahren verpflichtet ist.

Ebenfalls über die Arbeitslosenversicherung abgedeckt sind Lohnersatzleistungen bei Kurzarbeit oder bei einem wetterbedingten Entfall des Verdienstes. Wer Arbeitslosengeld beziehen will, muss sich dazu beim zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum melden. Mit dieser Meldung wird die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beantragt.

Die maximale Bezugsdauer für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beträgt zwei Jahre. In dieser Zeit sollte sich der Arbeitnehmer darum bemühen, wieder einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Tut er das nicht oder lehnt er Angebote des Arbeitsvermittlungszentrums ab, kann es zu Kürzungen der Leistung kommen. Insgesamt steht die Schweiz aber in dem Ruf, ihre Bürger mit sehr guten Sozialleistungen zu unterstützen.

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