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Lohnhöhe

Autor: Tobias Egli / am

Die Lohnhöhe kann je nach Region und Branche unterschiedlich ausfallen. Sie wird vertraglich geregelt und bedarf des Einverständnisses beider Parteien.

Sobald Schweizerinnen und Schweizer einen Job annehmen, müssen sie laut Arbeitsrecht dafür entlohnt werden. Die Lohnhöhe wird im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Sollte es zu Veränderungen kommen, müssen diese in einer Vertragsergänzung festgehalten werden. Sie sind nur rechtens, wenn beide Parteien zugestimmt haben, einseitige Anpassungen sind nicht zulässig.

Wer handelt die Lohnhöhe in der Schweiz aus?

Darüber, wie hoch der Lohn ausfallen wird, verhandeln Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrem zukünftigen Arbeitgeber. Ausnahmen bestehen allerdings, wenn andere Bestimmung gelten, beispielsweise:

  • im Rahmen des Gesetzes
  • anhand eines Gesamtarbeitsvertrags
  • laut eines Normalarbeitsvertrags

Bei einem Gesamtarbeitsvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden. Er regelt das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien und garantiert nicht selten bessere Bedingungen sowie höhere Gehälter.

Ein Normalarbeitsvertrag kann immer dann abgeschlossen werden, wenn kein Gesamtarbeitsvertrag vorliegt. Er kann unter anderem gewisse Mindestlöhne festlegen. Es handelt sich dabei weniger um Verträge, sondern vielmehr um Verordnungen. Sie werden von der jeweiligen Kantonsregierung oder dem Bundesrat erlassen.

Wenn die Lohnhöhe zum Streitpunkt wird

Ein Arbeitsvertrag kann auch zustande kommen, wenn die Gehaltsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Dann zahlen Arbeitgeber einen Lohn, der in der Region und in der Branche üblich ist.

Ist es nicht möglich, einen üblichen Lohn festzustellen oder können sich Chefetage und Angestellte nicht einigen, dann bestimmt das Gericht. Dabei orientiert es sich unter anderem an der Art der Arbeit, den Arbeitsbedingungen, der Dauer des Angestelltenverhältnisses sowie den Qualifikationen.

Lohnunterschiede aufgrund des Geschlechts sind nicht zulässig. Das Gleichstellungsgesetz besagt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie gerechtfertigt werden können. Relevante Faktoren sind dabei unter anderem der Ausbildungsgrad und die Berufserfahrung.

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