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Contrôleur de la circulation aérienne

59.143 - 133.248 CHF

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Salaire moyen Contrôleur de la circulation aérienne

Flugverkehrsleiter/innen sind für eine geordnete, flüssige und sichere Abwicklung des Flugverkehrs im schweizerischen und internationalen Luftraum des benachbarten Auslandes zuständig. Das gilt sowohl für zivile, als auch militärische Flugobjekte. Durch die stetige Überwachung des ankommenden und abgehenden Flugverkehrs verhindern sie in der Luft und auf Flughäfen Kollisionen zwischen verschiedenen Flugzeugen und Ladungsträgern. Im Falle eines Notfalles kommen sie zudem unterstützend bei der Koordination der Such- und Rettungsdienste zum Einsatz. An den Pilot eines Flugzeuges übermitteln sie alle notwendigen Informationen, die die Sicherheit, Regelmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Flüge betreffen. Auch die Mindestabstände zwischen den Flugzeugen werden von den Flugverkehrsleitern mitgeteilt. Insgesamt gibt es vier verschiedene Bereiche, in denen sie zum Einsatz kommen: Tower, Approach Control, Area Control und in der Flugsicherung des Militärs.

Im Tower werden alle Rollmanöver, Starts und Landungen koordiniert und kontrolliert, sowie der Luftverkehr in der unmittelbaren Umgebung zum Flughafen reguliert. Im Approach Control werden die An- und Abflüge innerhalb eines Bereiches von ca. 50 Kilometern rund um den Flughafen koordiniert und geplant. Sie kontrollieren Steigflüge zu den Luftstraßen, und die Anflüge bis hin zur Übergabe an den Tower. In der Area Control tätige Flugverkehrs-Leiter regeln und sichern den Flugverkehr innerhalb der Luftstraßen.
Bei der militärischen Flugsicherung ist man dagegen für die gesamte Schweizer Luftwaffe tätig. Sie beinhaltet alle Funktionen der Tower Control und Approach Control auf den Militärflugplätzen. Die Einsatzzentrale ist die Fight Control der Schweizer Luftwaffe. Als qualifizierter Facharbeiter unterstützen die Flugverkehrsleiter/innen die Militärpiloten im taktischen Luftkampf in der Schweiz und im Ausland.

Die wichtigsten Arbeitsmittel der Flugverkehrs-Leiter sind sowohl das Radar, als auch Flugplandaten und der Funk. Über den Sprechfunk werden die verschiedensten Anweisungen an Pilot und Pilotinnen in der festgelegten, englischen Fachsprache durchgegeben. Eine Kommunikation auf Deutsch erfolgt nicht. Dementsprechend wichtig ist eine hervorragende Beherrschung der englischen Sprache. Außerdem wird großer Wert auf ein schnelles Entscheidungsvermögen, eine ausgebildete Stressresistenz, höchstmögliche Zuverlässigkeit und die Fähigkeit, verschiedene Aufgaben gleichzeitig zu koordinieren gelegt. Fundierte Kenntnisse über nationale und internationale Vorschriften und Verfahren werden als Basis für alle Entscheidungen zu Rate gezogen.

Die Ausbildung – Grundlagen und erforderliche Kenntnisse

Die Grundlage der Ausbildung basiert auf der Verordnung des WBF vom 13.03.2005 und dem genehmigten Rahmenlehrplan vom 30.10.2006. Die Lehre wird im Modulsystem durchgeführt und dauert ca. 2 ½ Jahre Vollzeit. Es werden die Fächer Aerodynamik, Flugzeugtechnik, Wetterkunde, Radartechnologie, Navigation, Luftfahrtinformationsdienst, Luftrecht, Englisch, Radiotelefonie und Simulationstraining unterrichtet. Die Lehre obliegt verschiedenen Ausbildungsstufen. Dazu gehört im ersten Jahr eine Grundausbildung im skyguide training center in Wangen bei Dübendorf, im Anschluss 1 ½ Jahre Unit Endorsement, also die praktische Bildung, am Simulator und im Job selbst auf privaten und militärischen Flugplältzen, in Area Control Centers oder in der militärischen Einsatzzentrale. Anschließend erhält man die Lizenz für das erste Arbeitsfeld, sowie eine Diplomarbeit. Der gesamte Unterricht erfolgt in der englischen Sprache, die bereits im Vorfeld beherrscht werden muss. Im Anschluss erhält man den Titel „eidg. anerkannter dipl. Flugverkehrs-Leiter /in HF“ mit einer gültigen Lizenz vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).

Um zur Lehre zugelassen zu werden, benötigt man zahlreiche Vorkennnisse. Darunter einen Abschluss an einer gymnasialen Maturität oder der Abschluss einer dreijährigen, beruflichen Grundbildung. Auch muss das Schweizer Bürgerrecht für die militärische Ausbildung vorhanden sein, andernfalls die Niederlassung C oder Bürger/innen der EU- oder anderer EFTA-Staaten. Das Personenfreizügigkeitsabkommen muss zugelassen sein. Sehr gute Englischkenntnisse, auf einem Niveau von mindestens B2 müssen vorhanden sein. Der Beruf lässt sich nur im Alter zwischen 18 und 30 Jahren lernen. Die medizinische Tauglichkeit ist ebenfalls von Relevanz, besonders gelten spezielle Anforderungen an das Sehvermögen. Im Rahmen einer dreistufigen Eignungsabklärung wird die Tauglichkeit festgestellt. Die Nachprüfung der Lizenz erfolgt jährlich unter einer stetigen Überwachung der Gesundheit des Arbeiters.

Weiterbildung — Möglichkeiten und Wege

Zusätzlich lässt sich der Beruf noch weiter spezifizieren, z. B. zum Verfahrensexperten, der Instruktions- und Betreuungsaufgaben im Ausbildungsbereich übernehmen kann. Außerdem lassen sich Lizenzen für weitere Arbeitsbereiche erwerben, z. B. die Upper Area, die Terminal Area, die Approach Area, die Tower Area und die Temporary Segregated Areas.
Beim Abschluss an einer Fachhochschule erhält man zudem den Titel Bachelor of Science ZFH in Aviatik oder den Bachelor of Science ZFH in Verkehrssystemen. Zusätzlich bietet sich die Option an, die Weiterbildung in verschiedenen Bereichen zu besuchen, um ein möglichst großes Aufgabenfeld abzudecken und mehrere Spezialisierungen zu beherrschen. Das erhöht auch langfristig die Berufschancen enorm, ist aber gleichzeitig eine große finanzielle Belastung, da diese in Vollzeit erlernt werden müssen und der Verdienst in der Zeit beschränkt bis nicht vorhanden ist.

Berufsmöglichkeiten und Lohn

Nach der erfolgreichen Beendigung der Fortbildung erhält man eine Festanstellung bei skyguide. Dabei arbeiten die Flugverkehrs-Leiter je nach gewählter Spezialisierung als Tower/Approach Controller (Einsatzort in Zürich, Genf, Bern, Lugano, Locarno, Grenchen, St. Gallen-Altenrhein, Alpnach, Buochs, Sion, Dübendorf, Emmen, Meiringen, Payerne) oder als Area Controller in Dübendorf und Genf. Im militärischen Einsatz erfolgt die Ausführung der Arbeit in Dübendorf. Durch die international gültige Lizenz besteht außerdem die Möglichkeit, weltweit arbeiten zu können. Allerdings sind durch die Spezialisierung nur begrenzte berufliche Freiheiten möglich, da die genauen Positionen festgelegt sind.

Der Lohn unterscheidet sich je nach Einsatzgebiet, Qualifikation und Verantwortung. Bei Einsätzen im Ausland variiert dieser ebenfalls stark. Da nur begrenzte Stellen zur Verfügung stehen und diese meist langfristig besetzt sind, sind die Karrierechancen nur begrenzt vorhanden.

Foire aux Questions sur le salaire et la rémunération