Polizist
76.712 - 99.882 CHF
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Durchschnittslohn: Polizist

Ein Polizist oder eine Polizistin mit eidgenössischem Fachausweis leisten ihren Dienst für das Gemeinwesen, indem sie für die Einhaltung von Gesetzen, für Ruhe, Ordnung und die öffentliche Sicherheit sorgen. Ihr Lohn liegt etwas unter dem von Schweizer Lehrern, aber über dem vieler anderer Berufe mit ähnlichen Qualifikationen.
Tätigkeiten von Polizisten
Die Angehörigen des Berufs sind in unterschiedlichen Bereichen tätig. Sie sind GeneralistInnen der Sicherheitspolizei und fahren in dieser Funktion Patrouillen mit ihren Streifenwagen, einem Velo oder mit dem Motorrad. Des Weiteren nehmen sie selbstständig Kontrollen vor, vor allem aber gehen sie Notrufen, Hinweisen und Meldungen aus der Bevölkerung nach. Vor Ort nehmen sie die erste Lagebeurteilung vor. Sie treffen sofort Rettungs- und Schutzmassnahmen, halten Tatverdächtige fest und sichern Spuren. Hilfesuchenden Personen gewähren sie in Konfliktsituationen die erforderliche Unterstützung, wichtige Vorkommnisse melden PolizistInnen per Funk ihrer Zentrale. Bei Verkehrsunfällen sichern sie zunächst die Unfallstelle ab, dann ermitteln sie den Hergang. Auch sorgen sie für den störungsfreien Verkehrsfluss. KriminalpolizistInnen klären Straftaten und Verbrechen auf. Dabei kann es sich um Eigentums- und Vermögensdelikte handeln, auch um Raub, Körperverletzungen, Tötungen, Umwelt-, Betäubungsmittel- und Sexualdelikte. Neben der Überführung von Tätern gehört auch die Entlastung von Unschuldigen zum Aufgabenbereich. Bei ihrer Arbeit nutzen Polizisten modernste Technik, dennoch bleiben Intuition, psychologisches Geschick, ein gutes Urteilsvermögen und die Fähigkeit zur schnellen und korrekten Analyse von Sachverhalten unverzichtbar. Spezialgebiete von PolizistInnen sind das Community Policing, der Einsatz in Sondereinheiten, audiovisuelle Einvernahmen oder schwierige Aufgaben wie Such-, Tauch- und Bergungsaktionen.Polizist in der Schweiz: Voraussetzungen und Ausbildung
Zu den Voraussetzungen gehören das Bestehen des mehrstufigen Auswahlverfahrens, der Abschluss der dreijährigen beruflichen Grundbildung, alternativ die gymnasiale Maturität plus ein Jahr Erwerbstätigkeit, das passende Alter zwischen 20 und 30 Jahren (kantonal unterschiedlich), keine Vorstrafen und ein einwandfreier Leumund, keine Vorstrafe, Ableistung des Militärdienstes, in einigen Kantonen die Mindestgrösse von 1,65 m, der Führerausweis Kat. B, Fremdsprachenkenntnisse, Kenntnisse im Tastaturschreiben, die vertrauensärztliche Untersuchung plus ein aktuelles augenärztliches Zeugnis, je nach Kanton das Schweizer Bürgerrecht und allgemein eine hohe Sozialkompetenz, Belastbarkeit und Stressresistenz. Schweizer Polizisten müssen die Berufsprüfung ablegen, um den eidgenössischen Fachausweis und damit den geschützten Titel "Polizist/in" zu erlangen. Die Ausbildung erfolgt in anerkannten Polizeischulen. Die Grundausbildung dauert ein Jahr mit Praktikum, geprüfte Fächer sind:- Polizeieinsatz
- Polizeipsychologie
- Community Policing
- Berufsethik, Strafrechtsvorschriften und Menschenrechte