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Treuhänder

79.001 - 107.303 CHF

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Durchschnittslohn: Treuhänder

Eine einheitliche Erscheinungsform für Treuhänder, welche gesetzlich geregelt ist, existiert leider nicht. Sachwalter können neben Banken und Treuhandgesellschaften auch Notare oder gar eine Wirtschaftsprüfung sein. Gelegentlich werden Sachwalter auch mit Insolvenzverwaltern in Zusammenhang gebracht - im Falle einer Insolvenz erweisen sich Sachwalter und Insolvenzverwalter als diejenigen, welche die „Verfügungsgewalt“ über das Schuldner-Vermögen besitzen. Im Insolvenzverfahren firmiert ein Treuhänder unter dem Terminus Insolvenzverwalter. Treuhänder heißt er später - in der sogenannten Wohlverhaltensphase. Doch was genau ein Treuhänder macht, wozu man ihn braucht und einsetzt, welche Aufgaben er im Einzelnen wahrnimmt, welche Voraussetzungen er mitbringen muss, um den Beruf überhaupt ergreifen zu können - all dies sind Fragen, die bestimmt viele von uns interessieren, genau beantworten können Sie hingegen vermutlich die wenigsten. Zeit, um etwas aufzuklären. Im Laufe der Ausführungen werden Treuhänder und Sachwalter synonym verwendet.

Der Treuhänder ist eine natürliche Person oder aber eine juristische Person, welche vom Eigentümer einer Sache zwecks Verwaltung „zu treuen Händen“ in Anspruch genommen wird. Er ist vor allem gegenüber Banken und Dritten sowohl unterschriftsberechtigt als auch zum Vertragsabschluss berechtigt. Gleichwohl ist der Sachwalter nicht der uneingeschränkte Eigentümer. Er ist vielmehr verpflichtet, gemäß der Maxime einer optimalen Nutzung des ihm anvertrauten Vermögens beziehungsweise der Anlagegegenstände zu handeln. Der Wertzuwachs soll lediglich mit den vertraglich geregelten beziehungsweise branchenüblichen Investitionsmöglichkeiten erzielt werden. „Zu treuen Händen“ ist sowohl sprachlich als auch juristisch der Gegenpol zu Untreue.
Keine Frage: Wer einen Sachwalter wählt, wird immer eine vertrauenswürdige und natürlich eine sachkundige Person, das heißt einen Experten des Fachs, bestellen. Ihm obliegt es, die ihm zugeordneten Pflichten nach Treu und Glauben sowohl zuverlässig als auch uneigennützig zu erledigen. Dies betrifft auch die Geschäftsgeheimnisse, welche von ihm gewährt werden müssen. An eine bestimmte Berufsgruppe ist der Sachwalter nicht gebunden. Natürlich sind fachspezifische Kenntnisse beziehungsweise eine entsprechende fachliche Qualifikation hinsichtlich der betreuten Sachen von Vorteil.
In der Schweiz ist Treuhänder die Berufsbezeichnung für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, aber auch Unternehmensberater, Wirtschaftsjuristen, Buchhalter und Architekten, Ingenieure & Co. Treuhänder als Berufsbezeichnung ist - ähnlich wie in Deutschland - in der Schweiz durchaus kein geschützter Titel.

In der Praxis existieren nahezu unzählige Einsatzgebiete für einen Sachwalter sowie Treuhandgestaltungen. Fast allen Gestaltungen ist gemein, dass der eingesetzte Sachwalter zum Vorteil des Treuhandgebers handelt und nicht zum eigenen Vorteil.
Ein Sachwalter wird nicht selten von einem Eigentümer ernannt, der seine Eigentumsrechte nicht selbst wahrnehmen kann beziehungsweise möchte. Ein anderer Grund kann darin bestehen, dass der Eigentümer über zu wenig Zeit verfügt, um zum Beispiel selbst nach guten Investitionsmöglichkeiten zu suchen oder seine Vermögensverwaltung in ausreichendem Maße sicherzustellen. Nicht selten werden Treuhandverhältnisse auch gezielt eingesetzt, um den Treuhandgeber zu verdecken. In Bereichen beziehungsweise Situationen, wo Wettbewerbs-, Konkurrenz-, aber auch Kundenschutzrisiken drohen, tritt ein Sachwalter in Erscheinung, welcher formal keinem Wettbewerbsverbot unterliegt. Treuhandgeschäfte, deren Zweck die Umgehung von Wettbewerbsverboten bedeutet, stellen zweifellos immer ein Hochrisikogeschäft dar - dennoch sind sie weit verbreitet.
Wie auch immer - der Eigentümer beauftragt dann lieber einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, welcher für ihn im Kontext seiner Berufsausübung die Treuhänderfunktion entgeltlich ausübt. Hierbei gilt - genauso wie bei anderen Treuhänderverhältnissen - eine separate Führung des Vermögens. Somit besitzt der Sachwalter eine Unterschriftsberechtigung beziehungsweise eine sogenannte Autorisierung für die Transaktionen. Gleichwohl ist es ihm nicht gestattet, so uneingeschränkt zu agieren wir beim eigenen Vermögen.
Das Vermögen des Treuhandgebers auf der einen und jenes des Treuhänders auf der anderen Seite bleiben auch ansonsten gänzlich getrennt - sie werden also auch nicht via Bankkonto verschmolzen. Die steuerlichen Berechnungen werden auf diese Weise erleichtert. Zudem trägt dieses Vorgehen auch zur Risikoreduzierung bei. Muss der Sachwalter Konkurs anmelden, bleibt das ihm anvertraute Vermögen außen vor, darf also nicht angetastet werden.

Es sind nicht nur Wirtschaftsprüfer treuhänderisch tätig, sondern auch viele Investmentgesellschaften. Letztere legen das Geld im Auftrag des Treuhandgebers auf seinen Namen und Rechnung an - sie müssen es als Sondervermögen führen außerhalb der eigenen Bilanz. In diesen Fällen erfolgt der Abschluss des Treuhandverhältnisses auf freiwilliger Basis. Nichtsdestotrotz kann ein Treuhandverhältnis in bestimmten Fällen auch angeordnet werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person infolge einer Krankheit geschäftsunmündig ist - in einem solchen Fall kann es via Amtsgericht zur Bestellung eines Treuhänders kommen. Wenn dieser zwar die klassischen Treuhänderfunktionen erfüllt, so wird er gleichwohl Vormund genannt.
Zwischen Sachwalter und Treuhandgeber wird in der Regel ein schriftlicher Treuhandvertrag abgeschlossen. In diesem Dokument sind Rechte und Pflichten sowohl von Treuhänder als auch Treuhandgeber geregelt.
Die Merkmale des Treuhänders lassen sich demgemäß wie folgt zusammenfassen:
Der Sachwalter handelt nicht nur im Auftrag eines Eigentümers, sondern er muss auch in diesem Interesse handeln. Als Sachwalter ist er zu gewissenhaftem Verhalten verpflichtet. In der Regel bekommt er einen detaillierten Vertrag als Leitfaden (zum Beispiel ein Investmentmandat). Der Sachwalter fungiert als Beauftragter des Kunden. Sein Vermögen und Kundenvermögen sind getrennt.

Wie steht es um die Karrieremöglichkeiten eines Treuhänders? Keine Frage: Diese Berufsgruppe hat gegenwärtig auch und vor allem auf dem Schweizer Arbeitsmarkt besonders gute Karten. Die Unternehmen haben sogar Probleme bei der Rekrutierung von qualifziertem Personal. Apropos Qualifikation: Die Anforderungen an einen Sachwalter sind hoch - sowohl in fachlicher als auch in persönlicher Hinsicht. Der Beruf eines Treuhänders verlangt persönliche Integrität genauso wie hohe Sozial- und Führungskompetenz. Hinzu kommen besondere analytische Fähigkeiten und Umsetzungsqualitäten.
In der Schweiz führt der klassische Berufseinstieg über eine kaufmännische Lehre inklusive eidgenössischem Fähigkeitszeugnis in die Treuhandbranche. Ergänzend kann eine kaufmännische Berufsmatura hinzukommen. Doch auch eine rein schulische Variante via Handelsdiplom oder über eine gymnasiale Matura ist möglich. Darüber hinaus existiert selbstverständlich auch die Möglichkeit, via Studium den Beruf des Treuhänders zu ergreifen. Hier bietet sich der in vier Semestern berufsbegleitend zu erwerbende MAS, der Master of Advanced Studies, einer Fachhochschule (FH) mit dem entsprechenden Abschluss MAS FH Treuhand- und Unternehmensberatung an. Hinzu kommen MBA und EMBA.
Nach drei Semestern ist es möglich, die Prüfung zum eidg. diplomierten Treuhandexperten (HFP) abzulegen. Die Zulassungskriterien beinhalten sowohl theoretische als auch praktische Elemente: Hierzu zählen der Fachausweis einer Berufsprüfung oder aber das Diplom einer höheren Fachprüfung, alternativ auch ein Hochschuldiplom (Uni/FH). Darüber hinaus gilt für alle Abschlüsse zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufspraxis, welche nach Abschluss der Vorbildung in Treuhand, Wirtschaftsberatung, Steuer-, Rechnungswesen, Rechtspraxis oder als Revisor erworben wurde.

Ein Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis sollte in der Lage sein, sowohl qualifizierte als auch verantwortliche Tätigkeiten in den Bereichen Treuhand, aber auch Steuerwesen oder als Revisor bei/für KMUs auszuüben. Das Beherrschen von Grundlagen der Kostenrechnung sollte dabei genauso selbstverständlich sein wie das Erstellen von Steuererklärungen. Auch die Unterstützung des Kunden bei rechtlichen Fragestellungen sollte mühelos gelingen. Nicht zu vergessen ist auch, dass die Digitalisierung die Treuhand-Branche mächtig aufwirbelt. Damit werden sich auch die Aufgaben eines Treuhänders verändern - einfache administrative Arbeiten werden in Zukunft wegfallen. Wie auch immer - das Gehalt/der Lohn kann sich sehen lassen: Der Lohn in der Schweiz beträgt im Mittel ca. CHF 100.000 jährlich. Das durchschnittliche Gehalt eines Treuhänders in Deutschland bewegt sich - umgerechnet in Euro - ebenfalls auf diesem Niveau. Bei so viel guten Aussichten sollte es doch bald einen regelrechten Run auf diesen Beruf geben.

FAQ zu Lohn und Gehalt